Überblick verloren?

Diese Corona-Massnahmen gelten jetzt und sollen verlängert werden

13.01.2022, 17:40 Uhr
· Online seit 13.01.2022, 16:19 Uhr
Seit Ende Dezember sind die neusten Corona-Massnahmen in Kraft und gelten bis am 24. Januar 2022. Am Mittwoch hat der Bundesrat angekündigt, die Massnahmen bis Ende März verlängern zu wollen. Eine Übersicht.
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2G oder 2G-Plus: Für den Zutritt in Restaurants, Bars sowie Veranstaltungen gilt weiterhin die 2G-Regel. Auch in Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie an Veranstaltungen erhalten nur Genesene und Geimpfte Zutritt. Bei der Konsumation gilt eine Masken- und Sitzpflicht.

An Orten oder bei Aktivitäten, wo die Masken- und Sitzpflicht nicht eingehalten werden kann, wie beispielsweise in Discos oder im Laiensport sowie Musikproben, gilt 2G-Plus. Als 2G-Plus gelten auch Personen, bei denen die zweite Impfung noch keine 4 Monate her ist und/oder die geboostert sind.

Homeoffice-Pflicht: Es gilt noch immer eine Homeoffice-Pflicht. Wenn Personen im Büro arbeiten, muss in den Räumlichkeiten eine Maske getragen werden.

Private Treffen: Im privaten Rahmen dürfen sich bis zu 30 Geimpfte oder Genesene in Innenräumen treffen, draussen sogar bis zu 50 Personen. Sobald eine ungeimpfte oder nicht genesene Person anwesend ist, ist die Anzahl auf maximal zehn Personen beschränkt.

Maskenpflicht auf Sekundarstufe II: In der Berufsschule und bei weiterführenden Schulen muss eine Maske getragen werden.

Quarantäne- und Isolationsdauer: Ab dem 13. Januar 2022 gelten folgende Regeln bezüglich Quarantäne und Isolation: Eine positiv getestete Person muss mindestens fünf Tage in Isolation, dies ab Beginn der ersten Symptome oder ab dem positiven Testresultat.

Personen, die mit einer positiv getesteten Person im gleichen Haushalt leben oder ähnlich engen Kontakt hatten, müssen ab dem Zeitpunkt des letzten Kontakts fünf Tage in Quarantäne. Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind in den letzten vier Monaten Geimpfte oder Genesene.

Weitere Corona-Massnahmen stehen im Hinblick auf die nächste Sitzung des Bundesrats zur Diskussion.

So soll die Maskenpflicht verschärft werden. Beispielsweise soll bei Menschenansammlungen im Freien eine Maske getragen werden wie an Haltestellen, Anstehbereichen in Skigebieten oder an Grossveranstaltungen. Auch wird die Maskenpflicht für Kinder ab acht Jahren diskutiert. Weiter könnte auch ein Konsumationsverbot im Ortsverkehr eingeführt werden.

Auch möchte der Bundesrat bei der Ausstellung von Zertifikaten etwas ändern. So soll zukünftig darauf verzichtet werden, nach einem negativen Antigen-Schnelltest ein Testzertifikat auszustellen.

Weitere Massnahmen könnten sein:

  • Kapazitätsbeschränkungen sowie zusätzliche Auflagen für die Bewilligung von Grossanlässen
  • die Einführung eines befristeten Verbots des Präsenzunterrichts an Universitäten und Fachhochschulen
  • die vorübergehende Abschaffung der Quarantäne- und Isolationsregeln
  • die Aufhebung der Testpflicht bei Einreise für geimpfte und genesene Personen
  • eine Priorisierung des Zugangs zu Corona-Tests

Zu diesen Punkten läuft bis am kommenden Montag eine Vernehmlassung. Der Bundesrat wird am 25. Januar darüber entscheiden.

(hch)

veröffentlicht: 13. Januar 2022 16:19
aktualisiert: 13. Januar 2022 17:40
Quelle: PilatusToday /sda

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