Quelle: Tele 1 / Beitrag vom 1. Januar 2023
Früher lagen vor allem ferngesteuerte Autos unter dem Christbaum, heute sind es immer wieder auch Drohnen. Besonders jene mit einer Kamera und einem Mikrofon sind heiss begehrt. Ab sofort gelten für die Drohnen-Piloten jedoch neue Regeln.
Wer eine Drohne fliegt, die mit einer Kamera oder einem Mikrofon ausgerüstet ist oder die mehr als 250 Gramm wiegt, muss sich neu beim Bund registrieren. Zudem dürfen Drohnen ohne Bewilligung nur noch bis zu einer Höhe von maximal 120 Metern ab Boden geflogen werden. Auch muss immer Sichtkontakt zur Drohne bestehen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den neuen Drohnenregeln in der Schweiz hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL hier zusammengefasst. Im Video oben erfährst du zudem, was der Schweizerische Verband Ziviler Drohnen von den neuen Regeln hält.
(red.)