Prozess

EDA muss an Prozess zu «Kill Erdogan»-Plakat nicht auftreten

· Online seit 18.01.2022, 13:05 Uhr
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA muss am Prozess um das «Kill Erdogan»-Plakat, das 2017 in Bern an einer Demo gezeigt wurde, nicht auftreten: Der Berner Richter, der den Prozess leitet, hat einen entsprechenden Antrag abgelehnt.
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Die Verteidiger der vier Beschuldigten machten am Dienstag bei Prozessbeginn geltend, das EDA habe sich sechs- oder siebenmal bei der Berner Staatsanwaltschaft nach dem Stand des Strafverfahrens erkundigt. Das EDA habe das Verfahren beeinflusst. Zwei Vertreter des EDA seien deshalb am Prozess als Zeugen einzuvernehmen.

«Das Gericht wurde nie vom EDA kontaktiert und fühlt sich absolut unbeeinflusst», hielt der Richter dem entgegen. Auch sei das Strafverfahren eröffnet worden, bevor sich das EDA bei der Staatsanwaltschaft nach dem Stand des Verfahrens erkundigt hatte.

Auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft sprach sich gegen die Einvernahme von EDA-Leuten als Zeugen aus: Die schweizerische Strafprozessordnung sehe vor, dass die Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeit über hängige Verfahren orientiere. Dies gelte insbesondere im Fall einer besonderen Bedeutung des Straffalles.

Medien machten häufig Gebrauch von dieser Bestimmung und holten Auskünfte ein. Auf die Anfragen des EDA habe die Staatsanwaltschaft jeweils einzig geantwortet, dass das Verfahren noch hängig sei.

Nachdem am 27. März 2017 mutmasslich linksautonome Aktivisten das «Kill Erdogan»-Plakat in Bern an einer Demo gezeigt hatten, protestierte die Türkei in Bern und bestellte in Ankara die Schweizer Vize-Botschafterin ein. Es kam auch zu einem Telefongespräch zwischen den beiden Aussenministern.

Die Türkei forderte eine Untersuchung und Erdogan sagte, die Schweiz müsse aufhören, Terrororganisationen zu unterstützen.

Strafanzeige gegen türkischen Journalisten

Einer der Verteidiger der vier Beschuldigten reichte am Dienstagvormittag Strafanzeige gegen einen anwesenden türkischen Journalisten ein. Er beantragte zudem, der Mann sei des Saals zu verweisen.

Zur Begründung sagte der Rechtsanwalt, der Journalist habe in einem Tweet vom Dienstagmorgen die Beschuldigten als «Terroristen» bezeichnet. Das sei ehrverletzend.

Der Mann veröffentlichte den Tweet auf Türkisch auf seinem privaten Twitter-Account. Laut seinem Profil arbeitet der Mann für die staatliche türkische Nachrichtenagentur Anadolu. Das sagte er auch selber im Gerichtsgebäude.

Der Berner Richter hörte den Mann mit Hilfe einer türkisch sprechenden Gerichtsangestellten an, wie er kurz vor Mittag bekanntgab. Deutsch spricht der Mann nach eigenen Angaben nicht.

Den Entscheid zum Ausschluss-Antrag wollte der Richter am Nachmittag bekanntgeben. Er sagte auch, das Urteil in diesem Fall werde nicht wie geplant am Mittwoch eröffnet, sondern später. Etwa ein halbes Dutzend Medienschaffende verfolgen den Prozess im Berner Amthaus.

veröffentlicht: 18. Januar 2022 13:05
aktualisiert: 18. Januar 2022 13:05
Quelle: sda

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