In den letzten Jahren hat man vermehrt von Kuh-Angriffen gegen Wanderer gehört. Es ist auch schon vorgekommen, dass ein Wanderer bei einem dieser Angriffe gestorben ist. «Die Zwischenfälle stagnieren in den letzten Jahren zwischen drei bis maximal fünf pro Jahr. Der letzte tödliche Unfall liegt circa sieben Jahre zurück», sagt Patricia Cornali, Verantwortliche Verbandskommunikation des Verbandes Schweizer Wanderwege. Der Wanderer selbst kann aber einiges beachten, um so einen Vorfall zu verhindern.
Wie verhältst du dich richtig?
Sehr wichtig ist das richtige Verhalten, wenn man in der Nähe einer Herde ist. Mirjam Hofstetter, Co-Leiterin Kommunikation vom Schweizer Bauernverband sagt: «Das A und O in jedem Fall ist: Langsam und ruhig einen Umweg um die Herde machen und keine hektischen Bewegungen ausführen.»
«Kühe sind in ihrem Wesen im Allgemeinen neugierig. Eine Kuh greift keinen Menschen einfach so an – wenn doch, tut sie dies, um ihr Kalb zu schützen», sagt Hofstetter.
Cornali und Hofstetter betonen, dass es grundsätzlich drei wichtige Regeln gibt, wenn es zu einem Angriff kommt.
1. Distanz zu den Kühen halten
2. Die Kühe und Kälber nicht berühren, streicheln oder füttern
3. Wenn man einen Hund hat, diesen immer an einer Leine führen. Denn Mutterkühe nehmen fremde Hunde als Bedrohung wahr. Im Falle eines Angriffs muss man den Hund von der Leine lassen.
Die Kuh selbst hat wie Menschen auch eine natürliche Distanzzone. Wenn diese verletzt wird, kann die Kuh sich angegriffen fühlen. «Daher kann es unter gewissen Umständen und bei falschem Verhalten durch die Wandernden effektiv zu gefährlichen Situationen kommen. Kühe greifen jedoch nur zum Eigenschutz oder zum Schutz der Herde oder der Jungtiere an», sagt Cornali.
«Ein drohender Angriff zeigt sich, indem die Kuh anfängt zu schnauben, den Kopf stark hebt und senkt oder mit den Hufen scharrt», so Cornali. Wenn dieser Fall eintretet, sollte man erhöhte Aufmerksamkeit walten lassen und die Weide zügig und ruhig verlassen. Wenn der Angriff direkt bevorsteht, kann man die Kuh ablenken, indem man einen Rucksack oder einen anderen Gegenstand auf den Boden wirft.
Wer haftet im Falle eines Angriffs?
Wenn es zu einem Angriff kommt, muss dieser natürlich rechtlich geregelt werden. Wer ist dann schuld, der Wanderer oder der Halter der Kuh?
Grundsätzlich ist es so, dass der Tierhalter die Sorgfaltspflicht erfüllen muss und alle dafür nötigen Massnahmen treffen muss, welche die Sorgfaltspflicht fordert. Denn grundsätzlich haftete der Tierhalter für alle Schäden, welche das Tier generiert. Der Fall muss aber immer individuell bewertet werden. Trotzdem soll auch der Wanderer seinen Teil dazu beitragen, Cornali sagt: «Gleichzeitig ist es im Interesse der Wandernden, sich möglichst korrekt zu verhalten, um einen Unfall zu vermeiden. Die Haftung des Tierhalters greift zum Beispiel nicht, wenn dem Geschädigten schweres Selbstverschulden nachgewiesen werden kann.»
(red.)