Quelle: PilatusToday / David Migliazza
Bezüglich der Uniformen der Zentralschweizer Polizeien gelten in jedem Kanton unterschiedliche Regeln. Laut Polizeigesetz gilt im Kanton Luzern die Uniform als Ausweis, wie Christian Bertschi, Mediensprecher der Luzerner Polizei, erklärt. Sollte ein Polizist oder eine Polizistin zivil unterwegs sein, müssen sie sich ausweisen können. Eine Ausnahme bilden Noteinsätze, bei denen die Hilfeleistung an oberster Stelle steht. Auch da muss sich ein Polizist der Luzerner Polizei nicht ausweisen.
Soweit das Gesetz in Luzern. Immer wieder warnen die Zentralschweizer Polizeikorps aber vor Personen, die sich nur als Polizisten ausgeben, um andere abzuzocken. Am häufigsten rufen «falsche» Polizisten per Telefon an und treten nicht persönlich auf, erklärt Christian Bertschi. «Die Uniform der Polizei nachzustellen ist schwierig, da diese aus mehreren Teilen besteht.» Uniform-Teile wie beispielsweise ein Badge oder das gestickte Wappen-Abzeichen seien fast unmöglich zu imitieren.
Sollte man unsicher sein, ob es sich um einen echten Polizisten handelt, kann beim örtlichen Polizeiposten nachgefragt werden, ob dieser Polizist den aktuellen Auftrag erhalten hat.
Quelle: TikTok / anonymousschweiz