EU-Gericht hat entschieden

«Emmentaler» kann nicht als EU-Marke geschützt werden

· Online seit 24.05.2023, 11:32 Uhr
Der «Emmentaler»-Käse muss nach einem Urteil des EU-Gerichts nicht zwingend aus der Schweiz kommen. Es wies am Mittwoch in Luxemburg eine entsprechende Klage der Schweizer Branchenorganisation Emmentaler Switzerland ab.
Anzeige

Die Schweizer Branchenorganisation Emmentaler Switzerland wollte die Bezeichnung «Emmentaler» als Marke in der EU schützen lassen. Das EU-Gericht hat die Klage am Mittwoch nun abgewiesen.

Der Verband wollte mit der Klage erreichen, dass nur Schweizer Emmentaler so bezeichnet werden darf. Bei einem Käse, der nicht aus der Schweiz stammt, müsste dann die Herkunftsregion genannt werden, beispielsweise also Allgäuer Emmentaler. Dafür klagte die Organisation gegen das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).

Käsesorte als Kriterium – nicht Herkunft

Die Luxemburger Richter lehnten das nun ab. Emmentaler beschreibe «für die massgeblichen deutschen Verkehrskreise» eine Käsesorte und nicht die geografische Herkunft. Daher könne der Begriff nicht als Marke geschützt werden.

Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, vorgegangen werden.

(sda/sst)

veröffentlicht: 24. Mai 2023 11:32
aktualisiert: 24. Mai 2023 11:32
Quelle: BärnToday

Anzeige
Anzeige
argoviatoday@chmedia.ch