Ein gemütliches Fondue im Gondeli – mehr Schweiz geht kaum. Damit soll nun aber Schluss sein. Unter anderem wegen der Rechauds, die als Gefahrenherd gelten, sind Fondue-Fahrten durch die Richtlinien der EU per sofort verboten. Das geht den Seilbahnbetreiber mächtig gegen den Strich.
War gar nie wirklich erlaubt
Wie der «Walliser Bote» schreibt, wurden die Schweizer Seilbahnbetreiber vor Kurzem über dieses Verbot informiert. Brisant: Im Brief des Bundesamts für Verkehr (BAV) heisst es, dass es für solche Fondue-Gondelfahrten gar nie eine Genehmigung gegeben habe: «Sämtliche Aktivitäten mit offenem Feuer an Bord aller Arten von geschlossenen Seilbahnfahrzeugen und alle Transporte von brennbaren Gasen und Flüssigkeiten während der Beförderung von Fahrgästen sind verboten.»
Das Verbot hat vor allem auch mit der EU zu tun. Diese hatte vor einigen Jahren Sicherheitsempfehlungen im Zusammenhang mit dem Brandschutz in Seilbahnen erstellt. In der EU wurden diese Empfehlungen dann zur Norm – und die Schweiz übernahm die Anpassungen später ebenfalls. Nun gilt neu ein Transportverbot von brennbaren Flüssigkeiten in Schweizer Seilbahnen. Der Todesstoss für ein Fondue-Gondeli.
Hiobs-Botschaft für Betreiber
Die Organisatoren der Fondue-Fahrten sind schwer enttäuscht: «Der Entscheid ist für die ganze Branche zu bedauern, weil das Angebot bei den Gästen ein richtiger Renner ist», so Roman Rogenmoser, CEO der Touristischen Unternehmung Grächen, gegenüber dem Walliser Boten. In Grächen ist die Fondue-Gondel sehr beliebt.
Kampflos aufgegeben werden die Fondue-Fahrten-Anbieter aber noch nicht: Der Verband Seilbahnen Schweiz arbeitet momentan an einer Lösung. Auch das Bundesamt für Verkehr arbeitet an einer Lösung. Eine Option könnten auch elektrisch-beheizte Fondue-Caquelons sein.
(umt)