Schweiz

Experte über E-Zigaretten: «Es sollte nicht normal sein, zu rauchen»

Rauchen am Arbeitsplatz

Experte über E-Zigaretten: «Es sollte nicht normal sein, zu rauchen»

· Online seit 24.01.2023, 18:24 Uhr
Rauchen am Arbeitsplatz: Was man sich heutzutage kaum mehr vorstellen kann, war früher jedoch ganz normal. Mit dem Boom der E-Zigaretten taucht das Bild von rauchenden Leuten am Arbeitsplatz allerdings wieder vermehrt auf.
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Bei normalen Zigaretten ist die Situation beim Arbeiten klar: Wer rauchen möchte, muss das draussen an der frischen Luft machen. Bei den E-Zigaretten gibt es in der Schweiz hingegen noch kein einheitliches Gesetz, welches das Dampfen am Arbeitsplatz pauschal regeln würde.

Langzeitstudien fehlen

Auch der Kanton Aargau hat die Gesetzgebung nicht weiter verschärft. Damit ist das Rauchen der E-Zigaretten am Arbeitsplatz rechtlich gesehen legal – solange es der Arbeitgeber nicht verboten hat.

Nur wenn E-Zigaretten kein Rauch, sondern Dampf produzieren. Zudem sind sie nach dem aktuellen Wissensstand weniger gesundheitsschädigend als Zigaretten. Langzeitstudien fehlen allerdings, wie Luciano Ruggia, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz, erklärt: «Lungenkrebs braucht mindestens 20 Jahre, bis er sich entwickelt. Diese Produkte sind aber erst seit 2008 oder 2009 auf dem Markt. Intensiv genutzt werden die E-Zigaretten zudem erst in den letzten fünf oder sechs Jahren.»

«Es sollte nicht normal sein, zu rauchen»

Ebenso bleibt unklar, inwiefern der Dampf für Passivraucher schädlich ist. Ausserdem machen die E-Zigaretten das Rauchen wieder attraktiver. «Das ist eine Renormalisierung des Konsums dieser Produkte. Wir würden diese Produkte aber gerne entnormalisieren. Es sollte einfach nicht normal sein, zu rauchen», erklärt Ruggia weiter.

Hier kannst du dir den Radio-Argovia-Beitrag nochmals anhören. 

Um dieses Ziel zu erreichen, wurde nun auch etwas dagegen unternommen. Im kommenden Jahr wird mit der neuen Tabakregulierung das Dampfen am Arbeitsplatz nicht mehr erlaubt sein.

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(red.)

veröffentlicht: 24. Januar 2023 18:24
aktualisiert: 24. Januar 2023 18:24
Quelle: ArgoviaToday

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