Quelle: Keystone
Das Urteil ist Tatsache: «Carlos» wurde am Mittwoch vom Zürcher Obergericht zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 4 Monaten verurteilt. Zur Verwahrung kommt es aber nicht. Verteidigung und Staatsanwalt lassen offen, ob sie das Urteil weiter ziehen wollen.
Staatsanwalt kann Entscheid nachvollziehen
Die ordentliche Verwahrung, die die Staatsanwaltschaft forderte, scheiterte vor dem Obergericht. Trotzdem zeigt sich Staatsanwalt Ulrich Krättli zufrieden mit dem Urteil. Das Gericht folgte seinen Anträgen weitestgehend. Auch mit der Verhältnismässigkeitsprüfung nahm es das Gericht laut Krättli sehr genau und begründete den Entscheid, «Carlos» nicht zu verwahren, ausführlich.
Verteidigung ist nur mässig zufrieden
Auf der Seite der Verteidigung herrscht deutlich weniger Euphorie. Verteidiger Thomas Häusermann ist mit dem Urteil nur «teilweise zufrieden». Es sei zwar ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, dass das Obergericht von einer Verwahrung absehe. Mit dem Schuldspruch der versuchten schweren Körperverletzung sei die Verteidigung aber nicht einverstanden. Auch dass «Carlos» weiterhin in Isolationshaft sitzt, ist Häusermann ein Dorn im Auge. Diese Situation werde die Verteidigung nicht mehr ewig dulden.
(red.)