Die Marktteilnehmer sollten die Vorbereitungen mit «höchster Priorität» vorantreiben.
Den grössten Handlungsbedarf sieht die Finma im Bereich der syndizierten Kredite - also bei Krediten, bei denen mindestens zwei Institute gemeinsam einen Kredit gewähren, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Der Anteil der Verträge ohne «Rückfallklausel» für die Zeit nach Wegfall des Libor wurde gemäss einer Erhebung seit Jahresbeginn erst um 28 Prozent reduziert.
Insgesamt habe der Grossteil der Institute den von der Finma formulierten Fahrplan aber bisher eingehalten. So sei die Anzahl an Verträgen ohne robuste Rückfallklauseln insgesamt um fast neunzig Prozent reduziert worden. Dennoch verblieben per Ende Juli noch solche Verträge mit einem Volumen von rund 40 Milliarden Franken in den Büchern der Banken, der Grossteil davon in Schweizer Franken.
So rasch wie möglich
Die Zeit dränge nun, die noch verbleibenden Verhandlungen mit den Gegenparteien «so rasch als möglich und spätestens vor Ende 2021» zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen, so die Finma. Die Behörde wird dabei den Umgang mit der Libor-Ablösung weiter sehr eng verfolgen.
Dabei drohen den Instituten auch Sanktionen: Schliessen Banken etwa weiter Libor-Neugeschäfte ab, so könne dies als Verletzung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen betrachtet werden. Und stelle die Finma bei einzelnen Beaufsichtigten eine ungenügende Vorbereitung auf die Libor-Ablösung fest, werde sie «institutsspezifische Massnahmen» ergreifen.
Libor bis Ende 2021 garantiert
Die internationale Finanzwelt arbeitet bereits seit Jahren an der Ablösung des manipulationsanfälligen Referenzzinssatzes Libor (London Interbank Offered Rate), dessen Feststellung nur noch bis Ende 2021 garantiert ist. Der Franken-Libor war in der Schweiz auch Grundlage für Geldmarkthypotheken. Hierzulande soll der Libor durch den Referenzzins Saron (Swiss Average Rate Overnight) ersetzt werden.