Quelle: CH Media Video Unit
Was hat der Bundesrat am Dienstag beschlossen?
Der Bundesrat will «gewisse Massnahmen, die sich in der Vergangenheit bewährt haben», wiedereinführen. Deshalb hat er sich schon am Dienstag zu einer Krisensitzung getroffen und nicht das reguläre Treffen von Freitag abgewartet. Die Konsultation bei den Kantonen, den Sozialpartnern sowie den zuständigen Parlamentskommissionen läuft bis morgen Mittwochabend. Der definitive Entscheid des Bundesrats fällt spätestens am Freitag dieser Woche. Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen bis 24. Januar 2022 befristet sein.
Welche konkreten Punkte umfasst das Massnahmenpaket?
In Innenbereichen sollen die Zertifikatspflicht und die Maskenpflicht ausgedehnt werden. Zudem sollen am Arbeitsplatz strengere Massnahmen gelten. Schulen sollen repetitive Tests anbieten und die Gültigkeitsdauer von Testzertifikaten soll beschränkt werden.
Wann muss ich künftig zusätzlich ein Zertifikat vorweisen können?
Die 3G-Regel soll künftig für alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen in Innenräumen und für alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien in Innenräumen gelten. Bislang gab es für beständige Gruppen unter 30 Leuten keine Zertifikatspflicht, diese Ausnahmeregelung würde aufgehoben. Konkret schlägt der Bundesrat vor, dass zum Beispiel Turnerinnen und Turner ein Zertifikat vorweisen müssen, wenn sie mittrainieren wollen. Auch für private Treffen im Familien- und Freundeskreis im Innenbereich fordert der Bundesrat ab elf Personen eine 3G-Regel. Draussen soll bereits bei Veranstaltungen ab 300 – und nicht erst ab 1000 Personen – ein Zertifikat verlangt werden.
Wer überprüft, ob Familienmitglieder beim Weihnachtsfest die 3G-Regel erfüllen?
«Wir werden sehen, wie die Kantone auf den Vorschlag reagieren», meint Bundespräsident Guy Parmelin hierzu. Gleichzeitig appelliert er an die Eigenverantwortung. «In Familien mit älteren Menschen, die nicht geimpft sind, muss man sowieso aufpassen.» Gesundheitschef Alain Berset versichert: «Wir gehen nicht von Haus zu Haus und schauen, wie viele Leute da sind.»
Wo gilt eine Maskenpflicht?
Auch hier ist der Bundesrat streng: Er will eine Maskenpflicht in allen Innenbereichen öffentlich zugänglicher Betriebe und Einrichtungen einführen. Auch dort, wo bereits eine Zertifikatspflicht gilt. In Einrichtungen, in denen das Maskentragen nicht möglich ist, sollen Ersatzmassnahmen gelten: So sollen sich Gäste in Restaurants, Clubs und auf Veranstaltungen für die Konsumation setzen müssen. Kann bei Kultur- und Sportaktivitäten keine Maske getragen werden, müssen die Kontaktdaten erhoben werden (so wie das aktuell zum Beispiel für Clubs bereits gilt).
Maske, Zertifikat, Homeoffice: Was ändert sich im Büro?
Hierzu schickt der Bundesrat drei Varianten in die Konsultation:
Variante 1: Es gilt eine Maskenpflicht für alle Mitarbeitenden in Innenräumen, in denen sich mehrere Personen aufhalten.
Variante 2: Es gilt eine Homeofficepflicht für alle Mitarbeitenden in Innenräumen, die weder geimpft noch genesen sind. Können die Personen nicht von zu Hause aus arbeiten, besteht für sie eine Maskenpflicht in Innenräumen.
Variante 3: Es besteht eine generelle Homeofficepflicht. Ist ein Arbeiten von zu Hause aus nicht möglich, besteht eine Maskenpflicht in Innenräumen, in denen sich mehrere Personen aufhalten. Zudem sollen bei Variante 3 Betriebe verpflichtet werden, repetitive Testungen für die Mitarbeitenden anzubieten.
Und wie sieht es mit den Schulen aus?
In der obligatorischen Schule und der Sekundarstufe II werden die Schulen gemäss Bundesratsvorschlag dazu verpflichtet, repetitive Tests durchzuführen.
Gibt es Anpassungen bei den Tests?
Ja. Die Tests sollen nicht mehr so lange gültig sein wie bis jetzt – PCR-Tests noch 48 statt 72 Stunden und Antigen-Schnelltests 24 statt 48 Stunden. Diese Verkürzung erhöht laut Bundesrat die Sicherheit der Resultate.
Wäre eine Impfpflicht in der Schweiz – wie auch in Österreich – denkbar?
Darüber sei nicht gesprochen worden, so der Bundesrat. Die vorgeschlagenen Einschränkungen seien zumutbar. «Wir hoffen, nicht über Schliessungen oder 2G diskutieren zu müssen», sagt Alain Berset.
Was gilt auf der Skipiste?
Zu Massnahmen für den Wintertourismus hat der Bundesrat am Dienstag noch nichts gesagt, er will bald darüber diskutieren. Möglich ist auch, dass die Kantone eigene Massnahmen in diesen Bereichen beschliessen.
Warum ergreift der Bundesrat nun doch schärfere Massnahmen?
In den letzten Wochen hatte der Bundesrat die Kantone in die Pflicht genommen – weil die pandemische Lage sich je nach Region stark unterscheide. Diese haben teilweise gehandelt und etwa die Maskenpflicht wieder ausgedehnt. Doch das war offenbar nicht genug. Die Neuinfektionen und Spitaleinweisungen nehmen stark zu. «Auf den Intensivstationen ist noch alles unter Kontrolle, doch es droht eine Überlastung», sagt Alain Berset.
Zudem könne die neue Virusvariante Omikron die Situation weltweit verschärfen. Von der Mutation geht laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ein «hohes Risiko» aus. «Wir alle sind müde», sagt Guy Parmelin. Aber: «Jede und jeder muss nun einen Beitrag leisten.» Mit der Abstimmung um das Covid-Gesetz am vergangenen Sonntag habe das Zuwarten nichts zu tun, so Parmelin. Es handle sich um einen Zufall. «Wir betreiben eine reine Realpolitik.»
Warum ist Omikron so gefährlich?
Noch ist wenig über die Virusvariante bekannt, allerdings besteht die Gefahr, dass die bisherigen Impfstoffe weniger wirksam gegen Omikron sind und dass durchgemachte Covid-19-Infektionen weniger vor einer erneuten Erkrankung schützen. Die Mutation soll hochansteckend sein.
Was hat der Bundesrat bisher gegen Omikron unternommen?
Nach Bekanntwerden der neuen Variante hat der Bund am 26. November alle direkten Flüge aus der Region des südlichen Afrikas verboten. Wer zudem aus einem Land einreist, in dem Omikron aufgetreten ist, muss einen negativen Coronatest vorlegen und sich zehn Tage in Quarantäne begeben. Die Regelung gilt auch für Geimpfte und Genesene.