Gerichtsurteil

Gefängnis für Pierin Vincenz – jetzt werden Manager und Banken vorsichtiger sein

13.04.2022, 21:46 Uhr
· Online seit 13.04.2022, 17:20 Uhr
Das Bezirksgericht Zürich hat den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Entscheid ist ein Signal für die Schweizer Finanzwelt. Dabei zeigt sich: Recht und Gerechtigkeit sind zwei Paar Schuhe.

Quelle: TeleZüri

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Das mit Spannung erwartete Urteil ist da: Am Mittwochmorgen hat das Bezirksgericht Zürich den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Gefängnisstrafe für den Bankmanager überrascht den Wirtschaftsrechts-Experten Peter V. Kunz. «Ich hatte zwar nicht mit einem Freispruch gerechnet, aber mit einer Strafe von weniger als 24 Monaten, die einen bedingten Strafvollzug möglich gemacht hätte», sagt Kunz im Interview mit ZüriToday. «Eine so harte Gefängnisstrafe habe ich nicht erwartet. Bei der Wirtschaftskriminalität ist das sehr selten in der Schweiz.»

Auch Carmen Tanner, Direktorin des «Center for Responsibility in Finance» an der Universität Zürich, ist vom Gerichtsurteil überrascht. «Aufgrund der Medienberichte und Äusserungen juristischer Experten und Expertinnen während des Prozesses hatte ich den Eindruck, dass es schwierig sein wird, die Schuld der Angeklagten beweisen zu können – beziehungsweise nachzuweisen, dass illegales Verhalten stattgefunden hat.»

Gericht setzt ein Zeichen

Das Bezirksgericht Zürich wollte mit dem Urteil nicht zuletzt auch ein Zeichen setzen, ja sogar ein Exempel zu statuieren, vermutet Kunz. Den Richtern sei die Unterstützung aus den Medien und der Bevölkerung bewusst gewesen. «Die meisten Leute hatten wenig Verständnis für das Gebaren von Pierin Vincenz. Vor diesem Hintergrund hat man sich nun im Ermessensbereich, den jeder Richter hat, eher zu Lasten der Angeklagten ausgesprochen. Das ist juristisch nicht korrekt, kommt in der Praxis aber immer wieder vor.»

Eine Signalwirkung des Urteils sieht auch Wirtschaftspsychologin Tanner. In mindestens zweierlei Hinsicht: «Zum einen wächst der Druck gegenüber dem Top-Management, dass es vermehrt aufpassen muss, wie es sich verhält.» Zum anderen geht Tanner davon aus, dass Teile der Bevölkerung sich in ihrem Empfinden nun bestätigt und bestärkt fühlen. Das Recht sei das eine, das menschliche Gerechtigkeitsempfinden sei etwas anderes. «Viele Menschen können es nicht nachvollziehen und empfinden es als verwerflich und unfair, wenn Geschäftsleute durch Striplokale ziehen, Vetternwirtschaft betreiben und sich private Auslandreisen mit der Familie bezahlen lassen.»

Unternehmen werden jetzt genauer hinschauen

Welche weiteren Konsequenzen könnte der Ausgang des Prozesses für die Schweizer Wirtschaftswelt haben? «Sollte das Urteil tatsächlich bestätigt werden, wird man künftig beim Thema Interessenskonflikte wohl etwas vorsichtiger sein. Das könnte eine vorbeugende Wirkung haben», sagt Kunz. Beim Thema Spesen vermutet er ausserdem bereits heute eine direkte Konsequenz: «Jeder Manager weiss jetzt, dass er im Gefängnis landen kann, wenn er private Ausgaben dem Arbeitgeber belastet.»

Muss sich an der Unternehmenskultur der Schweizer Banken nach dem Urteil im Volkshaus jetzt etwas ändern? «Davon bin ich überzeugt», sagt Carmen Tanner. «Wir stellen fest, dass seit der letzten Finanzkrise gerade im Bereich Regulierung und Compliance viel passiert ist. Die gesetzliche Regulierung wurde hochgefahren und viele Firmen haben ihre Compliance-Abteilungen vergrössert.» Das heisst, sie versuchen, Fehlverhalten anhand von Kontrolle und Sanktionierung zu vermeiden.

Regeln sind gut, Eigenverantwortung ist besser

Die Forschung zeige aber, dass ein alleiniger Fokus auf Compliance nicht notgedrungen Fehlverhalten vermeidet. Trotz Regulierung kämen Skandale immer noch vor. «Wenn man nur auf Regulierung setzt, dann werden Menschen zum ‹Nichtdenken› erzogen», so Tanner. Gefördert werde folgendes Denken: «Alles was nicht als falsch niedergeschrieben ist, darf man also machen.» Ein sozial verantwortliches und nachhaltiges Unternehmen sollte besser auf Eigenverantwortung, Unternehmenswerte und ethische Standards setzen. «Dazu sind noch andere Fähigkeiten gefragt, als lediglich Verbote zu kennen.»

Die Verurteilten haben bereits angekündigt, den Gerichtentscheid an die nächste Instanz weiterzuziehen. Peter V. Kunz kann sich nicht vorstellen, dass das Zürcher Obergericht oder das Bundesgericht ein Urteil wie das heutige bestätigen werden. Es gebe eine bestimmte Praxis bei der Beurteilung von Wirtschaftskriminalität. «Man ist hierbei sicher nicht nachsichtig. Es handelt sich aber auch nicht um ein Verbrechen wie Mord, sondern um finanzielle Themen. Und man muss ganz ehrlich sagen: Es wurde eigentlich niemand geschädigt.» Im konkreten Fall müsse man aber beachten, dass nicht alle Beweise bekannt und einige komplizierte Rechtsfragen umstritten seien.

(osc)

veröffentlicht: 13. April 2022 17:20
aktualisiert: 13. April 2022 21:46
Quelle: ZüriToday

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