Parlament

Gegen Nationalrat Molina darf ermittelt werden - gegen Köppel nicht

30.06.2022, 15:56 Uhr
· Online seit 30.06.2022, 14:56 Uhr
Gegen den Zürcher SP-Nationalrat Fabian Molina darf wegen Teilnahme an einer unbewilligten Demo ermittelt werden. Er ist als Privatperson nicht durch die parlamentarische Immunität geschützt. Nationalrat Roger Köppels (SVP/ZH) Immunität dagegen soll bestehen bleiben.
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Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) fasste ihren Beschluss zu Köppel deutlich - mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten.

Das Geschäft geht nun zur Differenzbereinigung zurück an die Immunitätskommission des Nationalrats (IK-N). Diese hatte Mitte Mai mit 5 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung entschieden, die Immunität von Köppel aufzuheben.

Köppel will freiwillig verzichten

Bleibt die Nationalratskommission dabei, wird sich wiederum die Ständeratskommission damit befassen müssen. Die Aufhebung der Immunität ist vom Tisch, wenn beide Kommissionen übereinstimmend oder eine Kommission zwei Mal in Folge dagegen stimmen. Die Ermittlungen wegen Amtsgeheimnisverletzung dürften dann nicht anlaufen.

Das wäre insofern überraschend, als dass Köppel in den vergangenen Wochen betont hatte, dass er freiwillig auf seine parlamentarische Immunität verzichten wolle. Das ist faktisch aber nicht möglich.

Als Journalist oder als Nationalrat gehandelt?

Nationalrat Köppel wird vorgeworfen, im März in seinem Podcast «Weltwoche Daily» vertrauliche Informationen, zu denen er als Mitglied der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (APK-N) Zugang hatte, veröffentlicht zu haben. Die APK-N reichte entsprechend Strafanzeige ein. Die Bundesanwaltschaft ersuchte die zuständigen Parlamentskommissionen um die Aufhebung von Köppels Immunität.

Köppel hatte von einer Durchsuchung bei der lokalen Tochterfirma des Schweizer Uhrenherstellers Audemars Piguet in Moskau berichtet. Dabei soll der russische Inlandgeheimdienst wegen angeblicher Zollvergehen Uhren im Wert von mehreren Millionen Franken beschlagnahmt haben.

Köppel erklärte vor der Immunitätskommission des Nationalrats, dass er von den fraglichen Informationen als Journalist vor dem Erhalt der Kommissionsunterlagen Kenntnis gehabt habe. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

«Parlamentsinterne Gepflogenheiten»

In Abwägung der Interessen an der Strafverfolgung und den institutionellen Interessen des Parlaments kommt die Ständeratskommission nach eigenen Angaben zum Schluss, «dass der vorliegende Fall in erster Linie die Einhaltung der parlamentsinternen Regeln und Gepflogenheiten betrifft». Es ergebe keinen Sinn, wenn sich die Bundesanwaltschaft mit dem mutmasslichen Verstoss gegen das Kommissionsgeheimnis beschäftigen müsse.

Die Ständeratskommission schlägt der IK-N deshalb vor, dem Büro des Nationalrats zu beantragen, dass dieses die Verhängung von Disziplinarmassnahmen gegen Nationalrat Köppel prüfen soll. Das Büro hatte Mitte Mai seinen Entscheid über die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens vertagt, bis ein endgültiger Entscheid betreffend Immunität respektive Strafverfahren vorliegt.

Molina als Privatperson an Demo

Einen solchen definitiven Entscheid gibt es im Fall von Nationalrat Molina. Die Zürcher Staatsanwaltschaft kann wegen dessen Teilnahme an einer unbewilligten Kundgebung ermitteln. Beide zuständige Parlamentskommissionen sahen übereinstimmend keinen Zusammenhang zwischen dem Vorwurf an Molina und dessen Nationalratsamt. Er ist also nicht durch die parlamentarische Immunität geschützt.

Der 31-jährige Nationalrat und frühere Juso-Präsident hatte im Februar in Zürich an einer unbewilligten Gegenkundgebung zu einer Demonstration von Kritikern der Corona-Massnahmen und gegen Rechtsextreme teilgenommen. Daraufhin wurde er von Massnahmengegnern angezeigt. Sie werfen dem Politiker Landfriedensbruch, Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration sowie Verstoss gegen das Vermummungsverbot vor.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich kann diesen Vorwürfen nun nachgehen, weil die Immunität von Molina nicht zum Tragen kommt. Molina habe als Privatperson an der Kundgebung teilgenommen und keine besondere Rolle eingenommen, etwa als angekündigter Redner, befand die Ständeratskommission. Sie hielt darüber hinaus fest, dass die Strafanzeige des Vereins «Wir für euch» gegen Molina «klar politisch motiviert» gewesen sei.

(sda/osc)

veröffentlicht: 30. Juni 2022 14:56
aktualisiert: 30. Juni 2022 15:56
Quelle: Today-Zentralredaktion

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