Er habe die schriftliche Begründung am Donnerstag erhalten und sei enttäuscht über den Entscheid, sagte Stephenson. Das Gericht habe den Entscheid in seinem 28-seitigen Bericht unter anderem damit begründet, dass der Bedarf nach günstigem Wohnraum hoher zu werten sei als die Interessen der Investoren.
Ob er den Entscheid an das Bundesgericht weiterziehen wird, lässt Stephenson offen. «Der Beschluss entspricht aber nicht meinen Rechtsvorstellungen. Man kann nicht plötzlich die Spielregeln ändern.» Das Areal Klybeck plus sei vor Einreichung der Initiative von Swiss Life und Rhystadt gekauft worden, sagte der ehemalige Präsident des Basler Strafgerichts.
Anteil von 30 oder 50 Prozent
Der Basler Grosse Rat hatte die Initiative, die auf dem Entwicklungsareal Klybeck plus einen 50-Prozent-Anteil an Wohnungen in Kostenmiete oder nach einem gemeinnützigen Modell vorschreiben will, im November 2020 für rechtlich zulässig erklärt. Der Rat war damit dem Antrag der Regierung gefolgt und hatte ihr die Initiative zur Berichterstattung übertragen. Im aktuellen Richtplan ist der gemeinnützige Wohnanteil auf 30 Prozent festgelegt.
Stephenson hatte die Beschwerde zusammen mit zwei weiteren Privatpersonen erhoben. Hinter der Beschwerde stehen aber auch die beiden Grossinvestoren Rhystadt und Swiss Life.
Die formulierte Initiative verlangt, dass auf Transformationsarealen die Hälfte der nutzbaren Bruttogeschossfläche pro Bebauungsplan gemeinnützig im Sinne des Wohnraumförderungsgesetzes dauerhaft in Kostenmiete vermietet wird. Alternativ muss der Boden durch Verkauf oder im Baurecht an eine gemeinnützige Organisation abgegeben werden. Überdies fordert die Initiative CO2-Neutralität für diese Areale.
Auch soll in einem neuen Verfassungsartikel für Transformationsareale festgeschrieben werden, dass Zonen- und Bebauungspläne für die Umnutzung von Bahn-, Industrie- und Gewerbearealen unter Mitwirkung der Bevölkerung erarbeitet werden.