Gülle-Unfall

Gülle landet wegen geplatztem Schlauch in Bach – saftige Busse für Freiämter

· Online seit 10.06.2023, 08:52 Uhr
Ein 31-Jähriger aus dem Freiamt missachtete seine Sorgfaltspflicht während des Güllens. Daraufhin verursachte er eine Havarie, welche das örtliche Gewässer kontaminierte. Jetzt muss er dafür die Busse tragen.
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Ein 31-Jähriger aus dem Freiamt trug Ende März 2023 mit Hilfe eines Schlauches Gülle aus. Dabei barst die Schlauchverbindung zwischen dem Jauchesilo und der Jauchepumpe. In der Folge liefen zwischen 10 und 15 Kubikmeter der Jauche in die Kanalisation sowie in den nahegelegenen Bach.

Havarie hätte verhindert werden können

Wie die Staatsanwaltschaft Aargau in einem Strafbefehl schreibt, wurden nach dem Ereignis im Bach im Freiamt mehrere tote Fische festgestellt. Diese sind durch die Havarie qualvoll eingegangen. Der 31-Jährige hätte den Vorfall durch plichtgerechtes Verhalten klar verhindern können. So hätte er vor dem Güllen prüfen müssen, ob sich die Schlauchverbindung noch im einwandfreien Zustand befand. Laut Strafbefehl soll das nämlich nicht der Fall gewesen sein. Das Verbindungsstück zwischen dem Tank und der Pumpe befand sich in einem spröden Zustand und hätte ersetzt werden müssen.

Weiter entfernte sich der Freiämter während des Pumpvorganges von der Anlage. Dadurch stellte er erst zu spät fest, dass der Schlauch barst und eine grosse Menge der wassergefährdenden Stoffe ausliefen – und die Fische so qualvoll eingingen.

Hohe Busse

Nun wurde der 31-Jährige unter anderem wegen qualvoller Tötung von Fischen infolge Gewässerverschmutzung zu einer bedingten Geldstrafe von 9300 Franken verurteilt. Weiter muss er eine Busse von 1500 Franken sowie Gebühren von 860 Franken bezahlen. Das Urteil wird in seinem Strafregister eingetragen.

veröffentlicht: 10. Juni 2023 08:52
aktualisiert: 10. Juni 2023 08:52
Quelle: ArgoviaToday

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