Der Antrag auf ein neues Gutachten war von der Verteidigung gestellt worden. Zuvor hatte das Gericht den Beschuldigten und einen forensischen Psychiater befragt, der im Juni 2019 ein Gutachten und im Januar 2020 ein Ergänzungsgutachten über den Beschuldigten erstellt hatte. Klarheit wurde damit aber keine geschaffen. Das Gericht hänge etwas im luftleeren Raum, sagte die Vorsitzende.
Tatsächlich nannte der Gutachter vor dem Gericht drei Hypothesen zur psychischen Erkrankung des Beschuldigten. Diese Varianten seien chronologisch gewachsen, sagte die Gerichtsvorsitzende. Das Gericht wisse nun aber nicht, welche die wahrscheinlichste sei.
Nicht zu einfach machen
Einfach im Sinne von «im Zweifel für den Angeklagten» von der für den Beschuldigten günstigsten Hypothese auszugehen, will das Gericht angesichts des begangenen Delikts aber nicht. Dies wäre nicht sachgerecht, sagte die Vorsitzende.
Das neue Gutachten soll von einer externen Person erstellt werden. Das Gericht hofft, durch diesen neuen Blick von Aussen ein stimmiges Bild zur Krankheit des Beschuldigten zu erhalten, aber auch zu seiner Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt. Der Beschuldigte lebt zur Zeit in einer ausserkantonalen psychiatrischen Klinik, wo er stationär Therapien macht.
Offenbar leidet der Beschuldigte an einer paranoiden Schizophrenie. Unklar blieb am Mittwoch, ob sich die Krankheit 2018 erst unterschwellig aufbaute oder bereits akut war.
Halluzinationen verschwiegen
Der Gutachter führte aus, die unterschwellige Frühphase einer Schizophrenie lasse sich erst im Nachhinein feststellen. Zudem habe der Beschuldigte seine Symptome wohl zu verbergen gesucht.
Zu diesen Symptomen gehörten Halluzinationen. Vor dem Gericht sagte der Beschuldigte, er habe im Strafverfahren die Halluzinationen zunächst verschwiegen, weil er kein Vertrauen in den Gutachter, die Staatsanwältin und die Menschen gehabt habe. Er habe Angst gehabt, ans Bett gefesselt und gefoltert zu werden.
Der Beschuldigte lebte 2018 in Luzern in einer Pension, die Menschen in Not ein Zuhause bietet. Er ging mit einem Hammer in das Zimmer eines Mitbewohners und schlug diesem mehrmals auf den Kopf. Das Opfer starb zwei Monate später an den Folgen der schweren Verletzungen. Die Staatsanwältin taxierte in der Anklageschrift die Tat als Mord und forderte eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren.
Der Beschuldigte sagte vor Gericht, er habe vor der Tat Halluzinationen gehabt. Stimmen hätten ihm Angst gemacht, er habe gelbe Punkte gesehen. Vom Opfer habe er sich nicht bedroht gefühlt, er habe dieses kaum gekannt. Nach der Tat habe er sich elend gefühlt, er hätte am liebsten seine eigene Seele ausgewechselt.