Das Vergehen fand Ende Juli und Ende November 2022 statt. Der Verurteilte schmuggelte mehrere Male illegal Hundewelpen über verschiedene Schweizer Grenzübergänge. Diese verkaufte er danach an Dritte weiter und sackte den Ertrag ein.
Pro Welpe 1400 Franken
Wie in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Aargau zu lesen ist, handelte es sich um insgesamt 19 Hundewelpen. Diese führte der im Bezirk Brugg wohnhafte Mann über verschiedene Grenzübergänge von Deutschland in die Schweiz ein. Daraufhin verkaufte er die Tiere zu Durchschnittspreisen von 1400 Franken pro Welpe an Drittpersonen. Den Ertrag von 26'600 Franken verwendete er teilweise dazu, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Laut Strafbefehl verfügte er jedoch nicht über die für den gewerbsmässigen Hundehandel erforderliche Handelsbewilligung, was ihm bewusst war.
Der «Schmuggler» war weiter nicht bei «Traces» registriert. Dabei handelt es sich um ein Informationssystem für den internationalen Handel von Tieren, Waren tierischen Ursprungs sowie gewisser Produkte nicht-tierischen Ursprungs, was für den legalen Import von Hundewelpen jedoch notwendig gewesen wäre. Dadurch verfügte er nicht über eine für die Einfuhr notwendige Gesundheitsbescheinigung für die Tiere.
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Geldstrafe für den Welpen-Schmuggler
Der 56-Jährige muss sich nicht nur aufgrund eines Verstosses gegen das Tierschutzgesetz verantworten, sondern auch, weil er sich der Widerhandlung gegen die Bekämpfung von Tierseuchen strafbar machte. Der Beschuldigte wird deshalb zu einer Busse von 800 Franken verurteilt und muss für die Gebühren von rund 580 Franken aufkommen.