Geoblocking

Im Ausland günstiger: Konsumenten reichen 70 Beschwerden ein

· Online seit 22.08.2022, 07:41 Uhr
Eigentlich dürfen Schweizerinnen und Schweizer nicht mehr daran gehindert werden, Waren, die im Ausland günstiger sind, dort zu bestellen. Doch noch immer werden sie häufig auf Schweizer Internetseiten umgeleitet, wo die Preise höher sind.
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Dank des indirekten Gegenvorschlags zur Fairpreis-Initiative dürfen Firmen Schweizerinnen und Schweizer nicht mehr daran hindern, Waren im Ausland zu kaufen. Mit dem Geoblocking werden die Konsumenten oft auf Schweizer Websites gelotst, wo die Produkte teilweise massiv teurer sind. Seit Inkraftteten des neuen Gesetzes wurden dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) schon 70 Fälle gemeldet, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt. Bei mehreren Beschwerden gegen eine Firma kann das Seco eine Zivilklage einreichen.

Das neue Gesetz habe aber vor allem eine präventive Wirkung. So würden sich viele Firmen auch nach Hinweisen der Konsumenten anpassen. Auch Konsumentenschützerin Sara Stalder hofft auf die Mitwirkung der Kundinnen und Kunden: «Wenn die Leute feststellen, wie riesig diese ungerechtfertigten Preisunterschiede sind, reagieren sie hoffentlich entsprechend.» Würden nämlich die Menschen etwa beim Schuhverkäufer On nur noch in Deutschland einkaufen, müsste die Firma die Preise in der Schweiz senken.

(red)

veröffentlicht: 22. August 2022 07:41
aktualisiert: 22. August 2022 07:41
Quelle: ArgoviaToday

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