· Online seit 01.07.2022, 21:23 Uhr
Anzeige
Das sehr zutrauliche Jungtier sei am Vorabend von Passanten beobachtet und fotografiert worden, teilte die Biberfachstelle Baselland am Freitagabend mit. Jungtiere – neben Bibern auch Hasen, Rehe und bodenbrütende Vögel – seien durch freilaufende Hunde besonders gefährdet.
Während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli gilt laut der Biberfachstelle deshalb für Hunde eine gesetzliche Leinenpflicht im Wald und in Waldesnähe. Auch entlang von Gebüschen und Gewässern sei es angebracht, den Hund während dieser Zeit anzuleinen. Die Biberfachstelle warnte zudem, Jungtiere zu berühren, da sie sonst von den Eltern verstossen werden könnten.
Anzeige
Punkte sammeln & gewinnen
Aktuelle Wettbewerbe & Prämien