Ausnahmen für Geimpfte, Getestete und Genesene soll es also nicht geben. Der Ständerat hätte solche Privilegien für Genesene, Geimpfte und negativ Getestete gerne ins Covid-19-Gesetz geschrieben, fügte sich am Schluss aber dem Nationalrat. Es gebe zu viele ungelöste Fragen, etwa die Trennung von Personen mit und ohne Zertifikat, war dessen Hauptargument.
Der Ständerat könne damit leben, sagte Kommissionssprecher Hannes Germann (SVP/SH) am Donnerstag im Rat. Die Kommission habe sich mit 15 zu 10 Stimmen der Streichung dieses Artikels angeschlossen, die Einigungskonferenz mit 26 zu 0 Stimmen. Am Nachmittag hiess dann auch der Nationalrat den Einigungsantrag mit 148 zu 9 Stimmen und 6 Enthaltungen gut. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmung.
Aufhebung der Obergrenze für Sportclubs
Die Aktualisierungen des Covid-19-Gesetzes, die der Bundesrat dem Parlament beantragt hatte, waren nicht umstritten. Das Parlament beschloss in der zu Ende gehenden Sommersession, die gesetzliche Grundlage für die Erwerbsausfallentschädigung bis Ende 2021 zu verlängern.
Zudem soll die gesetzliche Obergrenze von 115 Millionen Franken für À-fonds-perdu-Beiträge an Sportklubs der professionellen und semi-professionellen Ligen aufgehoben werden. Profiklubs, die ihre Lohnsumme nicht wie vorgeschrieben reduzieren, sollen Beiträge zurückzahlen müssen, die 50 Prozent der Ticketeinnahmen übersteigen.
Weitere Beschlüsse fügte das Parlament ein. Angestellte mit tiefen Löhnen, die in Kurzarbeit sind, werden statt bis Ende Juni noch bis Ende Jahr mit mehr Geld entschädigt. Die elektronische Durchführung von Generalversammlungen von Gesellschaften wird weiterhin erleichtert, so lange, bis das revidierte Aktienrecht in Kraft tritt.
Erst fast zuletzt einigten sich die Räte bei der Hilfe für die Kultursparte. Sie soll nun bis Ende Jahr laufen. Der Nationalrat, der zunächst bis Ende April 2022 hatte verlängern wollen, schwenkte dann aber auf die Linie des Ständerats ein.