Bundesgericht

Keine Einsicht in Strafakten des Falls Ylenia für SRG

· Online seit 26.05.2021, 11:50 Uhr
Das Untersuchungsamt St. Gallen muss dem Schweizer Fernsehen keine Einsicht in die Strafakten des Entführungsfalls Ylenia gewähren. Dies hat das Bundesgericht am Mittwoch entschieden.
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Die privaten Interessen der Angehörigen überwiegen gemäss den Ausführungen der Bundesrichter gegenüber den geltend gemachten Interessen des Fernsehens. Zudem seien auch die Interessen von Drittpersonen zu beachten, die in den Akten erwähnt werden oder Aussagen gemacht haben.

Das fünfeinhalbjährige Mädchen Ylenia wurde 2007 in Appenzell entführt und über einen Monat später tot im Wald aufgefunden. Der mutmassliche Täter, ein 67-jähriger Mann, nahm sich wenige Stunden nach der Entführung das Leben. Seine Leiche wurde tags darauf im gleichen Waldstück gefunden.

veröffentlicht: 26. Mai 2021 11:50
aktualisiert: 26. Mai 2021 11:50
Quelle: sda

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