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Kommission will Lieferung von Schweizer Waffen in die Ukraine ermöglichen

Unter Bedingungen

Kommission will Lieferung von Schweizer Waffen in die Ukraine ermöglichen

21.02.2023, 21:49 Uhr
· Online seit 21.02.2023, 17:45 Uhr
Die Weitergabe von Schweizer Waffen soll künftig im Ausnahmefall und nach einer Fünfjahresfrist erlaubt sein. Die zuständige Nationalratskommission schlägt nun einen Kompromiss mit verschiedenen Bedingungen vor, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

Quelle: Beitrag über Lockerung der Wiederausfuhr von Waffen (21.02.2023) / Bundeshaus-Redaktion

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Nach Kritik aus dem Ausland soll die Weitergabe von Schweizer Waffen im Ausnahmefall und nach einer Fünfjahresfrist erlaubt sein. Die zuständige Nationalratskommission schlägt einen Kompromiss mit mehreren Bedingungen vor, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

Laut der neu eingereichten parlamentarischen Initiative soll der Bundesrat im Einzelfall eine Nichtwiederausfuhrerklärung ausnahmsweise auf fünf Jahre befristen können. Nämlich dann, wenn das Bestimmungsland die Menschenrechte nicht schwerwiegend verletzt, keine Gefahr besteht, dass das Kriegsmaterial gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt wird, und wenn das Bestimmungsland nicht in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist.

Die Wiederausfuhr von Kriegsmaterial in ein Kriegsland wie aktuell die Ukraine wäre jedoch möglich, wenn dieses Land von seinem völkerrechtlichen Selbstverteidigungsrecht Gebrauch macht. Dazu müssten verschiedene Bedingungen erfüllt sein.

So müsste der Uno-Sicherheitsrat in einer Resolution die Handlungen der Gegenpartei als im Widerspruch zum völkerrechtlichen Gewaltverbot deklarieren. Falls dies aufgrund eines Vetos nicht möglich wäre, müsste die Uno-Generalversammlung einen Verstoss gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot mit einer Zweidrittelmehrheit festgestellt haben. Zudem wären Weitergaben in ein Kriegsland möglich, wenn der Uno-Sicherheitsrat Massnahmen beschliessen würde, welche Luft-, See- oder Landstreitkräfte der Mitgliedsstaaten einschliessen.

Umstrittene Frage

Die Gesetzesänderung würde nach dem Vorschlag der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats (SIK-N) auch rückwirkend gelten. Nichtwiederausfuhrerklärungen, die mehr als fünf Jahre vor dem Inkrafttreten unterzeichnet worden sind, könnten vom Bundesrat auf Gesuch einer ausländischen Regierung für aufgehoben erklärt werden.

Dieser Kompromissvorschlag für eine Änderung des Kriegsmaterialgesetzes fand in der Nationalratskommission mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine knappe Mehrheit. Als nächstes befasst sich die Schwesterkommission aus dem Ständerat mit der Idee. Stimmt sie ihr zu, kann die Nationalratskommission einen Erlass ausarbeiten.

Falls die Ständeratskommission der parlamentarischen Kommission keine Folge gibt, hat die Nationalratskommission weitere Optionen in der Hand, die jedoch weniger erfolgversprechend sind. So hielt die SIK-N an ihrer «Lex Ukraine» fest. Diese verlangt, dass Nichtwiederausfuhrerklärungen hinfällig werden, wenn die Rüstungsgüter im Zusammenhang mit dem russisch-ukrainischen Krieg an die Ukraine geliefert werden.

Die Ständeratskommission hatte diesen Vorschlag Anfang Februar deutlich abgelehnt und einen eigenen Ansatz präsentiert. Der neue Vorschlag der SIK-N orientiert sich in weiten Teilen an dieser Initiative. Formell beschloss die Nationalratskommission aber, die von der der SIK-S eingereichte parlamentarische Initiative abzulehnen.

Internationaler Druck steigt

Gemäss dem geltenden Kriegsmaterialgesetz ist es allen Ländern untersagt, von der Schweiz erworbene Waffen weiterzugeben. Der Bund lehnte alle bisherigen Gesuche aus dem Ausland für die Weitergabe von Schweizer Waffen an die Ukraine ab.

Die Schweizer Haltung ist international umstritten. Die spanische Verteidigungsministerin sagte jüngst vor spanischen Diplomaten, sie respektiere die Schweizer Neutralität, doch durch die Schweizer Gesetzgebung werde Spanien daran gehindert, «sich an einer legitimen Verteidigung gegen die ungerechte, illegale und grausame russische Invasion» in der Ukraine zu beteiligen.

Eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung befürwortet laut einer aktuellen Umfrage des Instituts Sotomo eine Lockerung der Regeln für die Weitergabe von Schweizer Kriegsmaterial. 55 Prozent finden, Drittstaaten sollten Waffen aus Schweizer Produktion an die Ukraine liefern dürfen. Keinen Aufschluss bietet die Umfrage darüber, wie genau eine Lockerung umgesetzt werden soll.

(sda/log)

veröffentlicht: 21. Februar 2023 17:45
aktualisiert: 21. Februar 2023 21:49
Quelle: Today-Zentralredaktion

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