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Kostenbremse-Initiative: Darum geht es bei der Vorlage

Gesundheitskosten

Kostenbremse-Initiative: Darum geht es bei der Vorlage

05.04.2024, 10:13 Uhr
· Online seit 05.04.2024, 10:13 Uhr
Am 9. Juni entscheidet die Stimmbevölkerung über die Volksinitiative «Für tiefere Prämien - Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)». Lanciert wurde das Begehren von der Mitte-Partei. Nachfolgend das Wichtigste zur Vorlage in Kürze.
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In den vergangenen zehn Jahren sind die Kosten in der obligatorischen Krankenversicherung um etwa 31 Prozent gewachsen, während die Löhne im gleichen Zeitraum nur um rund 6 Prozent gestiegen sind.

Der Anstieg der Gesundheitskosten hat mehrere Gründe: Erstens nimmt die Zahl der älteren Menschen zu und damit auch die Zahl chronisch kranker Personen, die mehr medizinische Behandlungen brauchen. Zudem können medizinische und technologische Fortschritte die Kosten erhöhen, weil es mehr und bessere Therapiemöglichkeiten gibt und diese auch mehr genutzt werden.

Ausserdem bestehen im Gesundheitswesen Doppelspurigkeiten, Fehlanreize und ineffiziente Strukturen, die dazu führen, dass viele Behandlungen durchgeführt werden, die medizinisch nicht begründbar sind. Schätzungen des Bundes gehen hier von einem Einsparpotenzial von mehreren Milliarden Franken aus. Mehrere Reformpakete, mit denen der Anstieg der Gesundheitskosten gedämpft werden sollte, sind aber in den vergangenen Jahren entweder gescheitert oder vom Parlament abgeschwächt worden.

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Das will die Initiative

Das Volksbegehren verlangt die Einführung einer Kostenbremse in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, und es will den Reformstau auflösen.

Liegt die Steigerung der durchschnittlichen Kosten je versicherte Person und Jahr in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zwei Jahre nach Annahme der Initiative mehr als ein Fünftel über der Entwicklung der Nominallöhne und haben die Tarifpartner - also Kantone, Spitäler, Ärzteschaft, Krankenkassen und Pharmabranche - bis zu diesem Zeitpunkt keine Massnahmen ergriffen, müssen Bund und Kantone kostendämpfende Massnahmen beschliessen.

Die Massnahmen müssen im folgenden Jahr wirken. Wie stark die Kosten längerfristig steigen dürfen, muss das Parlament im Gesetz festlegen. Die genaue Ausgestaltung der Kostenbremse und der Massnahmen, mit denen Bund und Kantone die Kosten dämpfen sollen, wird im Initiativtext nicht näher ausgeführt. Das Parlament muss dies im Gesetz regeln.

Das Initiativkomitee/Die Befürworter

Die Mitte-Partei reichte die Kostenbremse-Initiative im Jahr 2020 ein. Damit sich endlich etwas ändere und die Prämienexplosion gestoppt werde, brauche es jetzt den Druck einer Volksinitiative, lautete das Credo. Mehrere Sparvorschläge im Gesundheitswesen seien längst bekannt, macht die Mitte-Partei geltend.

Dazu zählt sie beispielsweise die zu teuren Medikamente. Diese kosteten in der Schweiz teilweise fünf Mal so viel wie im Ausland. Das mache für die Prämienzahlenden 400 Millionen Franken pro Jahr aus. Mit vermehrten ambulanten statt stationären Behandlungen könnte laut den Initiantinnen und Initianten jährlich eine weitere Milliarde Franken eingespart werden.

«Mit der Kostenbremse machen wir Druck, damit endlich gehandelt wird», findet die Mitte Partei. Es müssten alle Akteure Verantwortung für die Kostenentwicklung übernehmen. Fehlanreize und Kostentreiber im Gesundheitswesen seien strukturell zu bekämpfen.

Die Gegner

Bundesrat, Parlament und Kantone anerkennen die Wichtigkeit der Kostendämpfung, lehnen die Initiative aber ab, weil die ausschliessliche Koppelung des Bremsmechanismus an die Wirtschafts- und Lohnentwicklung zu kurz greife und zu starr sei. Zudem berücksichtige die Kostenbremse Faktoren wie die Alterung der Bevölkerung oder medizinisch-technische Fortschritte nicht.

Die Gegner hätten lieber den vom Parlament verabschiedeten indirekten Gegenvorschlag, der bei einem Nein zur Initiative in Kraft treten würde. Dieser sieht vor, dass der Bundesrat in Absprache mit den Akteuren des Gesundheitswesens alle vier Jahre festlegt, wie stark die Kosten in der obligatorischen Krankenversicherung höchstens steigen dürfen.

Die Kantone können zudem eigene Kosten- und Qualitätsziele festlegen, wobei sie die Vorgaben des Bundesrates berücksichtigen und die Versicherer, Versicherten und Leistungserbringer vorgängig anhören. Eine Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring überwacht die Entwicklung der Kosten und gibt zuhanden des Bundes und der Tarifpartner Empfehlungen zu geeigneten Kostendämpfungsmassnahmen ab.

(sda/red.)

veröffentlicht: 5. April 2024 10:13
aktualisiert: 5. April 2024 10:13
Quelle: sda

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