Schweiz

Kostenbremse-Initiative: Das Wichtigste in Kürze

Abstimmung am 9. Juni

Kostenbremse-Initiative: Das Wichtigste in Kürze

· Online seit 25.04.2024, 17:53 Uhr
Steigen die Gesundheitskosten und damit die Krankenkassenprämien deutlich stärker als die Löhne, müssen die Behörden eingreifen, so will es die Initiative der Mitte. Die Gegner warnen vor Qualitätseinbussen und offerieren einen Gegenvorschlag.
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Worum geht es bei der Kostenbremse-Initiative?

Die Initiative will das Wachstum der Gesundheitskosten bremsen. Die Mitte reagiert damit auf die immer höheren Krankenkassenprämien. Steigen die Kosten im Gesundheitswesen über 20 Prozent stärker als die Löhne, müssten Bund und Kantone eingreifen und die Kosten dämpfen. Dies im Fall, dass die Krankenkassen und Tarifpartner selbst noch keine Massnahmen ergriffen haben.

Argumente für die Kostenbremse-Initiative

Die Mitte argumentiert, Einsparungen ohne Qualitätseinbussen seien möglich. Entsprechende Massnahmen lägen längst auf dem Tisch. Aber die verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen würden Lösungen verhindern - aus eigennützigen Gründen, zum Leid der Prämienzahlenden. Deshalb müssten sie zu Lösungen gezwungen werden.

Argumente gegen die Kostenbremse-Initiative

Die Gegnerschaft hält die Koppelung der Gesundheitskosten an die Löhne für zu starr. Gerechtfertigte Kostentreiber wie alternde Gesellschaft und fortschreitende Medizin seien nicht berücksichtigt. Eine Kostenbremse führe zu einer schlechteren gesundheitlichen Versorgung. Die Anliegen der Initiative nehme der Gegenvorschlag auf.

Gegenvorschlag

Der Gegenvorschlag beauftragt den Bundesrat, alle vier Jahre Kosten- und Qualitätsziele fürs Gesundheitswesen zu definieren. Zuvor muss er Krankenkassen, Prämienzahlende, Kantone und Spitäler anhören. Werden die Ziele verfehlt, sind keine Konsequenzen vorgesehen. Der Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird.

Parolenspiegel

Ja: Die Mitte

Nein: SVP, SP, FDP, Grüne, GLP

veröffentlicht: 25. April 2024 17:53
aktualisiert: 25. April 2024 17:53
Quelle: Bundeshaus-Redaktion

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