Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine mildere Strafe verlangt. Der heute 25-jährige Angeklagte hatte gestanden, die Frau am Ufer des Neuenburgersees getötet zu haben. Das 19-jährige Opfer aus Genf war mit dem Angeklagten befreundet.
Eine angebliche Erbschaft des Opfers stand laut den Aussagen des Angeklagten am Beginn des Dramas. Ihm seien 450'000 Franken versprochen worden, führte der Angeklagte aus. Er habe seine Freundin an diesem Novemberabend 2017 nach Cheyres eingeladen, um sie diesbezüglich unter Druck zu setzen.
Dabei sei es zu Meinungsverschiedenheiten gekommen. Da schlug der Mann mit einem Hammer auf die Frau ein. Er fesselte sie mit Kabelbindern und liess sie bewusstlos und durchnässt am See zurück.
Wann ihr Tod eintraf und woran sie starb, ist unklar - die Rechtsmedizin konnte den Zeitpunkt angesichts des verwesten Körpers nicht bestimmen. Die Leiche wurde erst im Januar 2018 gefunden.