Schweiz

Lohngleichheit als notwendige Bedingung für die Gleichstellung

Frauensession

Lohngleichheit als notwendige Bedingung für die Gleichstellung

· Online seit 29.10.2021, 13:30 Uhr
Um bei der Gleichstellung von Frau und Mann voranzukommen, brauche es in erster Linie Lohngleichheit. Dies sagte Bundesrätin Simonetta Sommaruga, die am Freitag als erste Bundesrätin an der Frauensession in Bern sprach.
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«Sind Sie in ihrem Leben schon einmal diskriminiert worden?», fragte Sommaruga bei ihrer Rede im Nationalratssaal rhetorisch. «Ich selbst habe bei meinem ersten Job weniger Geld erhalten als ein Mitarbeiter.»

Aber sie habe nicht «stürmen» wollen. Wenn es um den Lohn gehe, würden Männer «verhandeln», Frauen «ein Theater machen», sagte Sommaruga.

Der erste Schritt zur Gleichstellung sei denn auch die Lohngleichheit. «Damit sich in den Köpfen etwas ändert, braucht es in erster Linie gleiche Löhne. Solange Frauen weniger verdienen, nur weil sie eine Frau sind, so lange wird es Diskriminierung geben», sagte die Bundesrätin.

Sicherheit - auch eine Aufgabe der Frauen

«Es freut mich, dass das Parlament heute ganz in Frauenhand ist», sagte Verteidigungsministerin Viola Amherd am Mittag im Nationalratssaal. Alle drei Bundesrätinnen sprechen an der Frauensession.

In ihrem Departement gehe es um zentrale Werte der Schweiz, betonte Amherd. «Sicherheit ist auch weiblich.» Die Armee habe ihr Angebot für Frauen ausgebaut. Sie forderte die Teilnehmenden der Frauensession auf, sich für Fragen der Sicherheit zu engagieren, und sie ermunterte die Frauen auch, ihre Stimme zu erheben: «Frauen, die nichts fordern, werden beim Wort genommen - sie bekommen nichts», schloss Amherd ihre Rede mit einem Zitat der französischen Philosophin Simone de Beauvoir.

Forderung nach mehr Lohntransparenz

In acht Kommissionen haben die Teilnehmerinnen der Frauensession Vorstösse ausgearbeitet, die am Freitag und Samstag im Nationalratssaal behandelt werden. So wird in einem Vorstoss etwa verlangt, dass das Gleichstellungsgesetz abgeändert wird. Unternehmen mit über 50 Mitarbeitenden sollen Lohntransparenz schaffen müssen. Gleichzeitig soll das Gleichstellungsgesetz unbefristet gelten, anstatt 2032 zu verfallen.

Zudem sollen die Lohnkontrollen wiederkehrend alle vier Jahre stattfinden, anstatt dass Unternehmen von der Lohngleichheitsanalyse befreit werden, wenn die Lohngleichheit einmalig eingehalten worden ist.

Ein «Bundesamt für Gleichstellung»

In einer anderen Kommission wurde die Motion zur Schaffung eines Bundesamts für Gleichstellung und Familie beschlossen. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann solle durch dieses Bundesamt ersetzt werden, das Anliegen sei dringend, sagten die Sprecherinnen der Kommission.

Am Samstag nach Ende der Session werden die Vorstösse in Petitionen umgeschrieben, die dann dem National- und Ständerat übergeben werden.

Es ist nach 1991 das zweite Mal in der Geschichte der Schweiz, dass im Bundeshaus eine Frauensession stattfindet. 200 Frauen aus der Bevölkerung wurden dafür von 12'000 Wählerinnen bestimmt.

veröffentlicht: 29. Oktober 2021 13:30
aktualisiert: 29. Oktober 2021 13:30
Quelle: sda

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