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Maskenpflicht für St. Galler Schülerinnen und Schüler

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Maskenpflicht für St. Galler Schülerinnen und Schüler

· Online seit 25.11.2021, 09:30 Uhr
Der Kanton St. Gallen reagiert auf die steigenden Corona-Fallzahlen. Ab Freitag gelten verschärfte Corona-Massnahmen an den Schulen. Der Bildungsrat verfügt erneut die Maskenpflicht.
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Die Maskenpflicht ist unbefristet und wird dem Verlauf der Pandemie angepasst, wie die St. Galler Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte. Sie gilt für alle Lehrpersonen und Erwachsenen in Volksschule und Sekundarstufe II sowie für alle Kinder und Jugendlichen der Volksschul-Oberstufe und der Sekundarstufe II. Keine generelle Maskenpflicht besteht weiterhin für Schülerinnen und Schüler im Kindergarten und in der Primarschule.

Ausschlaggebend für den Entscheid waren die zahlreichen isolations- oder quarantänebedingten Ausfälle von Lehrpersonen sowie der Austausch mit Expertinnen und Experten, wie es weiter heisst.

Mit dem Entscheid, die Maskenpflicht an den Schulen erneut einzuführen, reagiert der Bildungsrat auch auf die ansteigende Anzahl der Neuansteckungen an den Schulen. Es handelt sich um dieselben Massnahmen, die bereits bis nach den Herbstferien Gültigkeit hatten.

Mit einer erneuten Maskenpflicht soll die Anzahl Personen in Isolation oder Quarantäne reduziert und der Schulbetrieb entlastet werden.

veröffentlicht: 25. November 2021 09:30
aktualisiert: 25. November 2021 09:30
Quelle: sda

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