Prozess

Maudet bedauert und verteidigt sein Verhalten in Berufungsprozess

· Online seit 11.10.2021, 19:20 Uhr
In Genf ist am Montag der Berufungsprozess gegen Pierre Maudet eröffnet worden. Der Ex-Staatsrat und drei Mitangeklagte, die alle einen Freispruch fordern, beharrten auf ihren Standpunkten.
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Bei der Befragung durch die Präsidentin des Genfer Appellationsgerichts, Alessandra Cambi Favre-Bulle, kam Pierre Maudet auf die Organisation der Luxus-Reise nach Abu Dhabi durch die beiden Unternehmer zu sprechen. «Ich bin ihnen dankbar, aber nicht verpflichtet», sagte Maudet mit selbstbewusster Stimme.

Diese Reise, deren Kosten auf 50'000 Franken geschätzt werden, wurde vollständig von der Königsfamilie von Abu Dhabi bezahlt. Maudet stellte jedoch vor Gericht fest, dass es äusserst schwierig sei, den Wert dieser Reise zu beziffern, die seiner Meinung nach gemischter Natur sei und einen überwiegend privaten Charakter habe.

«Grenzen des Strafrechts nicht überschritten»

Die Gerichtspräsidentin fragte Maudet auch, weshalb er lange gelogen habe, was diese Reise betreffe. Der Ex-Staatsrat entgegnete, er habe nicht den Eindruck, dass er die Grenzen des Strafrechts überschritten habe, aber er bedauere sein Verhalten, das viel Schaden angerichtet habe.

In erster Instanz war Maudet wegen Vorteilsannahme zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 400 Franken verurteilt worden. Das Polizeigericht urteilte im Februar, dass der Politiker sich zwar nicht direkt habe bestechen lassen, aber das Risiko in Kauf genommen habe, bei der Ausübung seines Amtes beeinflusst zu werden, indem er die Einladung für die Reise annahm.

Dagegen sprach das Gericht den früheren FDP-Hoffnungsträger vom Vorwurf der Vorteilsannahme im Zusammenhang mit einer von zwei befreundeten Unternehmern finanzierten Wahlumfrage frei.

Weitere Angeklagte

Die beiden Geschäftsleute, Magid Khoury und Antoine Daher, welche die Reise nach Abu Dhabi organisiert hatten, sowie Maudets ehemaliger Stabschef Patrick Baud-Lavigne, sitzen ebenfalls auf der Anklagebank. Auch sie haben gegen das Urteil des Polizeigerichts Einspruch erhoben.

Laut dem erstinstanzlichen Urteil hatten die Unternehmer Khoury und Daher den Aufenthalt mit dem Ziel organisiert, sich das Wohlwollen des Staatsrats zu sichern. Sie wurden wegen Vorteilsgewährung zu einer Geldstrafe von 240 beziehungsweise 180 Tagessätzen auf Bewährung verurteilt.

Maudets Ex-Stabschef wurde ebenfalls wegen Vorteilsannahme verurteilt. Zudem sprach ihn das Gericht wegen Amtsgeheimnisverletzung schuldig, weil er Informationen an die beiden Unternehmer weitergegeben hatte. Er wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu 300 Franken belegt.

Urteil in einigen Wochen

Die Staatsanwaltschaft legte ihrerseits gegen den Freispruch im Zusammenhang mit der Wahlkampffinanzierung Berufung ein. Die Verhandlung wird voraussichtlich bis Mittwoch dauern. Das Urteil wird erst in einigen Wochen erwartet.

Maudet scheiterte im vergangenen März bei der Ersatzwahl in den Staatsrat. Nach seinem Ausschluss aus der FDP hatte er als Unabhängiger für seine eigene Nachfolge kandidiert. Zuvor war er von seinen Amtskollegen in der Kantonsregierung schrittweise entmachtet worden und schliesslich von seinem Amt zurückgetreten. Die Affäre Maudet hatte das politische Klima in Genf während Monaten vergiftet.

veröffentlicht: 11. Oktober 2021 19:20
aktualisiert: 11. Oktober 2021 19:20
Quelle: sda

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