Prozess

Maudet hat nach Ansicht der Verteidiger keine Vorteile angenommen

· Online seit 14.10.2021, 12:20 Uhr
In Genf ist der Berufungsprozess gegen Pierre Maudet und seine drei Mitangeklagten mit den Plädoyers der Verteidiger des Ex-Staatsrats zu Ende gegangen. Die Anwälte wiesen den Vorwurf zurück, dass Maudet mit der Reise nach Abu Dhabi einen Vorteil angenommen habe.
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In erster Instanz sei das Polizeigericht zum Schluss gekommen, dass Maudet einen Vorteil von einem Unternehmer angenommen habe, rief Fanny Margairaz, eine von Maudets Anwältinnen, am Donnerstag in Erinnerung. Letzterer habe sich mit seinem Onkel in den Vereinigten Arabischen Emiraten in Verbindung gesetzt, um den damaligen Staatsrat auf die Liste der offiziellen Gäste des Formel-1-Grand-Prix zu setzen.

Dieser Geschäftsmann habe die Reise nach Abu Dhabi im Jahr 2015 jedoch weder organisiert noch finanziert, stellte Margairaz fest. Er habe lediglich einen Beitrag zur Entwicklung von Genf leisten wollen.

Für Maudet sei immer klar gewesen, dass die Reise von den Vereinigten Arabischen Emiraten bezahlt worden sei. «Zu keinem Zeitpunkt hat er eine Gefährdung durch seine Genfer Unternehmerfreunde in Betracht gezogen», betonte die Anwältin.

«Keine Gefahr der Beeinflussung»

Da der Staatsrat zudem keine Dossiers dieses Geschäftsmanns auf seinem Schreibtisch gehabt habe, sei jegliche Gefahr einer Beeinflussung ihres Mandanten bei dessen Amtstätigkeit ausgeschlossen, argumentierte die Verteidigerin.

Das erstinstanzliche Urteil gehe hingegen davon aus, dass die Tatsache, dass Maudet Staatsrat sei, schon ausreiche, um Einfluss auf die gesamte Exekutive zu nehmen, ohne einen Fall zu nennen, in dem dieser eine Entscheidung mit Bezug zu dem Unternehmer hätte treffen können, fuhr sie fort.

Margairaz plädierte für einen Freispruch in Bezug auf die Reise nach Abu Dhabi. Sie forderte das Berufungsgericht ferner dazu auf, auch den Freispruch im Zusammenhang mit einer politischen Umfrage im Jahr 2017 zu bestätigen, der von der Staatsanwaltschaft in der Berufung angefochten wird.

Das Genfer Polizeigericht hatte den ehemaligen FDP-Politiker im Februar wegen Vorteilsannahme im Zusammenhang mit der Reise zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 400 Franken verurteilt. Die Strafe fiel damit milder aus als der Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese fordert weiterhin eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten für den Ex-Staatsrat.

Rückkehr in die Politik offen

Am Ende der Verhandlung wollten sich die Mitangeklagten nicht äussern. Nur Maudet ergriff das Wort: «Ich hoffe, dass das Berufungsgericht die Interessen besser versteht, denen ich habe dienen wollen, und einen distanzierten Blick auf den Mann hat, der ich bin, der sich nicht über, aber auch nicht unter dem Gesetz sieht.»

Er äusserte den Wunsch, dieser Reise aus juristischer Sicht ein Ende zu setzen. «Was die politische Reise angeht, so wird sie nicht im Gerichtssaal enden», sagte Maudet, der im vergangenen März bei der Ersatzwahl um seine Nachfolge für den Staatsrat scheiterte, zum Abschluss. Das Urteil wird den Parteien zugestellt, die auf eine öffentliche Verlesung verzichtet haben.

veröffentlicht: 14. Oktober 2021 12:20
aktualisiert: 14. Oktober 2021 12:20
Quelle: sda

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