Es ist in den Statuten der Migros geregelt, dass in ihren Supermärkten weder Alkohol noch Tabak verkauft werden darf. Wie die SonntagsZeitung aus verschiedenen Quellen weiss, wollen mehrere Delegierte an der Versammlung im November nun genau darüber abstimmen lassen. Die «Alkohol-Debatte» läge bei den Genossenschaftlerinnen und Genossenschaftler. Ihnen obliegt die Wahl zwischen vollständiger Streichung, Beibehaltung oder Abänderung des Statuten-Artikels. Es gilt als sicher, dass bei einer Mehrheitsabstimmung für die Abschaffung des Alkoholverbots bald Bier, Wein und Co. in den Regalen der Migros stehen.
Schon immer war die Alkohol versus Kein-Alkohol-Frage ein Thema bei der Migros. Seit der Umbenennung des Onlinestores «Le shop» in «Migros Online» hat sich das noch intensiviert. Das, weil man online alkoholische Produkte kaufen kann – alles unter dem Schriftzug der Migros. Kritiker sagen, man umgehe damit die Statuten und werde unglaubwürdig.
(red.)