Corona Q&A

Muss ich während der Quarantäne arbeiten?

17.01.2022, 06:21 Uhr
· Online seit 14.01.2022, 14:54 Uhr
Die Zahl der Corona-Fälle steigt und steigt und mit ihr nimmt auch die Anzahl der Leute, die in Quarantäne müssen, stark zu. Rund um das Thema Quarantäne kommen auch viele arbeitsrechtliche Fragen auf, bei denen die Antwort nicht immer ganz klar ist.
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Erst einmal vorneweg: Es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen Isolation und Quarantäne. In Isolation gehen nur Menschen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden. In Quarantäne müssen Personen, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit dem Coronavirus besteht. Also solche, die beispielsweise Kontakt zu jemandem hatten, der oder die positiv getestet wurde oder teilweise auch Personen, die von einer Reise in ein Risikoland zurückkehren. Klar ist: Wer positiv getestet wurde, muss in Isolation. Bei der Quarantäne gibt es – je nach Impfstatus und Variante – gewisse Ausnahmen.

Muss ich in Isolation arbeiten?

Grundsätzlich nein. Wer sich mit dem Coronavirus angesteckt hat und deshalb in Isolation muss, erhält von seinem Arzt oder seiner Ärztin in den meisten Fällen eine Krankschreibung respektive ein Arztzeugnis. Dieses kann dann dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Je nach Verlauf der Infektion ist es möglich, bereits vor Ende der Isolation wieder zu arbeiten – sofern dies im Homeoffice möglich ist. Dies sollte aber unbedingt mit dem Arzt abgesprochen werden. Rechtlich gesehen ist es grundsätzlich erlaubt. Es kann aber heikel werden. Denn wenn die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers eingeschränkt ist – er also aufgrund seines Gesundheitszustandes quasi «schlechter» arbeitet – kann damit die Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber verletzt werden. Auch für den Arbeitgeber ist es ebenfalls kritisch: Lässt dieser nämlich jemanden trotz Krankschreibung arbeiten und erwartet dann auch noch die gleiche Leistung, verletzt er damit die Fürsorgepflicht.

Darf ich trotz Quarantäne arbeiten?

Jein – wenn dies möglich ist, ohne das Haus dafür zu verlassen, dann ja. Gibt es also eine Homeoffice-Option, dann ist das Arbeiten in der Quarantäne kein Problem. Natürlich muss dies allerdings vorher mit dem Vorgesetzten abgesprochen werden.

Erhalte ich in der Quarantäne Lohn?

Wenn im Homeoffice weiter gearbeitet werden kann wie bisher, ist der Arbeitgeber grundsätzlich zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Dies gilt auch, wenn die Rückkehr aus einem Risikoland der Grund für die Quarantäne ist. Ist die Arbeit von zu Hause aus nicht möglich, weil man beispielsweise in der Migros an der Kasse oder in einer Zahnarztpraxis arbeitet, wo man vor Ort sein muss, um seinen Job auszuführen, dann wird dies teilweise über Erwerbsersatzentschädigung geregelt. Infos und Formulare dazu gibt es hier.

Kann mein Chef verlangen, dass ich die Quarantäne-Zeit nacharbeite?

Nein, das darf er nicht. Wenn ich einen Job habe, bei dem ich vor Ort sein muss, um arbeiten zu können, wegen der angeordneten Quarantäne aber das Haus nicht verlassen darf, kann mich mein Vorgesetzter nicht im Nachhinein zwingen, diese Zeit wieder «aufzuholen». Rechtlich heikel wird es für den Arbeitnehmer dann, wenn die Quarantäne nicht unverschuldet war – wenn er also wissentlich oder sogar absichtlich mit jemandem Kontakt hatte, der zu dieser Zeit bereits wusste, dass er sich mit dem Coronavirus infiziert hat.

Wie sieht es aus, wenn ich mich selber in Isolation begebe?

In so einem Fall ist die Rechtslage nicht eindeutig. Im besten Fall sucht man das Gespräch mit dem Arbeitgeber. Wenn man Symptome hat, der Test die Infektion aber (noch) nicht bestätigt, dann kann man sich auch aufgrund der Symptome krankmelden respektive krankschreiben lassen, sofern man deshalb arbeitsunfähig ist.

veröffentlicht: 14. Januar 2022 14:54
aktualisiert: 17. Januar 2022 06:21
Quelle: ArgoviaToday

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