Die Sicherheitspolitischen Kommissionen (SIK) beider Kammern befürworten eine Ausnahme für die Gardisten bei der Wehrpflichtersatzabgabe. Ins Gesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe sollte eine Ausnahmeregelung für Gardisten angepasst werden.
Im Rat obsiegten dann aber die Gegnerinnen und Gegner, die beim heutigen System bleiben wollten. SP, Grüne, GLP sprachen sich von Anfang an gegen das Ansinnen aus. Aber auch einzelne Mitglieder von SVP-, FDP- und Mitte-Fraktion stimmten schliesslich gegen die Streichung. Die Vorlage geht an den Ständerat.
Vertreterinnen und Vertreter von SP, Grünen und GLP hätten nicht einmal auf die Vorlage eintreten wollen, unterlagen aber knapp mit 81 gegen 86 Stimmen bei 7 Enthaltungen. Der Dienst in der Garde sei jungen, gesunden, praktizierenden Katholiken vorbehalten - das sei eine Minderheit, sagte Léonore Porchet (Grüne/VD).
Der Minderheit stellten sich daher auch Fragen der Gleichbehandlung, etwa mit Menschen, die für Nichtregierungsorganisationen wie dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) Dienst leisteten.
«Uns leuchtet nicht ein, warum für Schweizergardisten eine Ausnahmeregelung vorgesehen werden soll», doppelte Priska Seiler Graf (SP/ZH) nach. Ein humanitärer Einsatz sei in ihren Augen höher zu gewichten als der Schutz des Vatikan.
Auch der Bundesrat ist der Ansicht, dass Schweizergardisten keinen Einsatz für die Armee leisten, sondern einen Polizeidienst für einen fremden Staat. Deshalb seien sie ersatzpflichtig.
«Es geht nicht um Geld»
«Es geht hier nicht um Geld», sagte Finanzminister Ueli Maurer. Auch um eine Militärfrage oder eine Religionsfrage gehe es nicht. Massgebend sei die Verfassung, die Militärpflicht und die Wehrpflichtersatzabgabe. Wer nach den Gardejahren Militärdienst leiste, erhalte die geleistete Ersatzabgabe zurück. Es müssten alle Menschen im Land gleichbehandelt werden, forderte Maurer.
Den Anstoss zur Vorlage gab der Walliser SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor mit einer parlamentarischen Initiative. Diese forderte, dass Schweizergardisten für die Dauer ihres Dienstes in Vatikanstadt von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit werden.
Schweizergardisten hätten die Rekrutenschule absolviert, müssten aber als Auslandschweizer Wehrpflichtersatzabgabe bezahlen, schrieb Addor. In den Augen der Befürworter leisten die jungen Männer einen einmaligen Einsatz für das Ansehen der Schweiz im Ausland. Diesen Einsatz gelte es mit einer Ausnahmeregelung zu würdigen.
Die finanziellen Auswirkungen der Ausnahmeregelung beliefen sich auf rund 15'000 Franken im Jahr, sagte Alois Gmür (Mitte/SZ) namens der Sicherheitspolitischen Kommission (SIK-N). Der Einsatz der Gardisten sei von der Schweiz gewollt, fügte Martin Candinas (Mitte/GR) hinzu. Ein Präzedenzfall entstehe dadurch nicht.