Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie wurden bisher hauptsächlich mit der kostenorientierten Einspeisevergütung (KEV) unterstützt. Die KEV läuft Ende 2022 aus. Die von beiden Parlamentskommissionen angenommene parlamentarische Initiative von Bastien Girod (Grüne/ZH) möchte verhindern, dass danach eine Lücke bei den Förderinstrumenten entsteht.
Von einer sogenannten Einmalvergütung profitieren heute erheblich erweiterte oder erneuerte Kleinwasserkraftanlagen ab 300 Kilowatt sowie neue Kehrichtverbrennungs-, Klärgas- und Holzheizanlagen von regionaler Bedeutung. Mit den Änderungen im Energiegesetz sollen fortan erneuerbare Energien befristet bis Ende 2030 einheitlich gefördert werden.
Ungewohnte Geschlossenheit
Im Grundsatz war die von der Energiekommission (Urek-N) ausgearbeitete Vorlage unbestritten. Für die Umsetzung der Energiestrategie und eine umweltfreundliche, sichere Stromversorgung der Schweiz sei es wichtig, verschiedene erneuerbare Stromerzeugungsformen zu unterstützen, lautete der Tenor.
Geschehe nichts, bestünde ab 2023 eine Ungleichbehandlung der erneuerbaren Energien. Willkürlich würden jene erneuerbaren Energien, welche eine Einmalvergütung erhalten, weiterhin gefördert, während für die anderen Technologien ein Förderstopp gelten würde.
Der gesetzgeberische Handlungsbedarf zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien sei unbestritten, sagte auch Energieministerin Simonetta Sommaruga. «Wir müssen sicherstellen, dass wir genügend sauberen Strom haben.» Der Bundesrat plant noch vor der Sommerpause, dem Parlament eine Revision des Energie- und Stromversorgungsgesetzes vorzulegen.
Bundesrat setzt auf eigene Vorlage
Die Übergangslösung lehnt der Bundesrat aber ab, weil sie nicht ausreiche, um die Stromversorgungssicherheit der Schweiz längerfristig zu stärken und die erneuerbaren Energien effizient und sicher im Stromsystem zu integrieren, sagte Sommaruga. Sie plädierte deshalb für Nichteintreten auf die Vorlage, verzichtete aber wegen der klaren Mehrheitsverhältnisse auf eine Abstimmung.
Eine nahtlose Lösung ab 2023 mit der umfassenden Reform des Bundesrats sei «zeitlich illusorisch», sagte Kommissionssprecherin Susanne Vincenz-Stauffacher (FDP/SG). Deshalb sei es wichtig, Massnahmen zu sichern, bis der Mantelerlass in Kraft trete.
Die Übergangslösung sieht Investitionsbeiträge für alle Erzeugungstechnologien vor. Biomasseanlagen sollen nebst dem Investitionsbeitrag auch einen Betriebskostenbeitrag erhalten, um die hohen Betriebskosten dieser Anlagen abzufedern.
Auktionen für Sonnenenergieprojekte
Für grosse Fotovoltaikanlagen soll die Vergabe von Förderbeiträgen neu mittels Auktionen erfolgen. Diesen Entscheid fällte der Nationalrat mit 113 zu 76 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Eine Minderheit um Stefan Müller-Altermatt (Mitte/SO) warnte vergeblich davor, «jetzt für eine einzige Technologie, isoliert diese Auktionen einzuführen». Solche «grossen Fragestellungen» sollten später beim Mantelerlass diskutiert werden.
Ansonsten war die Förderung von Fotovoltaik, Biomasse, Windenergie und Geothermie nicht gross bestritten. Verschiedene Anpassungsanträge von Kommissionsminderheiten scheiterten im Plenum deutlich.
Wasserkraft im Fokus
Länger zu reden gaben die Fördermassnahmen für die Wasserkraft. Schliesslich folgte die grosse Kammer auch hier den Anträgen der Kommissionsmehrheit. Konkret sollen neue Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von mindestens einem Megawatt von Investitionsbeiträgen von höchstens 60 Prozent der Kosten profitieren können.
Erweiterungen und Erneuerungen von bestehenden Anlagen sollen vergütet werden, wenn sie mit einer zusätzlichen Leistung von mindestens 300 Kilowatt einhergehen. Die Ratslinke versuchte vergeblich, die Kriterien zu verschärfen.
Für grosse Wasserkraftanlagen sollen gegenüber dem geltenden Recht die zur Verfügung gestellten Mittel verdoppelt werden. Sie sollen 0,2 Rappen pro Kilowattstunde erhalten. Nicht beanspruchte Mittel sollen nicht reserviert werden und somit für andere Förderinstrumente verwendet werden.
Marktprämie weiterführen
Ebenfalls soll die Unterstützung von bestehenden Grosswasserkraftwerken durch die Marktprämie bis Ende 2030 verlängert werden, anstatt dass diese wie im geltenden Recht vorgesehen 2022 ausläuft. Nicht beanspruchte Mittel für die Marktprämie sollen im Folgejahr bestehenden Wasserkraftanlagen zufliessen - etwa für Erweiterungen, Erneuerungen oder für ökologische Sanierungen solcher Anlagen.
Was danach noch übrig bleibt, soll anderen Förderinstrumenten zur Verfügung gestellt werden. Schliesslich sollen die Gestehungskosten für Elektrizität aus erneuerbarer inländischer Produktion über 2022 hinaus vollständig in die Tarife für Endverbraucher in der Grundversorgung verrechnet werden.
Die Finanzierung dieser Förderinstrumente erfolgt weiterhin über den Netzzuschlag, dessen Höhe unverändert bei 2,3 Rappen pro Kilowattstunde bleiben soll. Die neuen Investitionsbeiträge und die Auktionen ermöglichen gegenüber dem Einspeisevergütungssystem mit den gleichen Fördermitteln mehr Zubau.
In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Änderungen im Energiegesetz mit 187 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen an. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.