Der Nationalrat will die Weitergabe von Schweizer Waffen durch Drittstaaten de facto vorerst nicht erleichtern. Er hat zwar dafür gestimmt, Wiederausfuhren zu ermöglichen, wenn der Uno-Sicherheitsrat einen Angriffskrieg verurteilt. In der Praxis ändert das aber nichts.
Wiederausfuhr kann ausnahmsweise bewilligt werden
Die grosse Kammer nahm am Mittwoch eine Motion ihrer Sicherheitspolitischen Kommission (SIK-N) nur in einem Punkt an. Der Bundesrat soll die Wiederausfuhr von in der Schweiz hergestellten Waffen ausnahmsweise bewilligen können, sofern eine Resolution des Uno-Sicherheitsrats vorliegt.
Motion liegt beim Ständerat
Den zweiten Punkt der Motion verwarf die grosse Kammer aber. Es soll nicht für eine Ausnahmebewilligung reichen, wenn die Uno-Vollversammlung einen Angriffskrieg mit Zweidrittelmehrheit verurteilt. Nun muss sich der Ständerat mit dem angenommenen Punkt der Motion befassen.
Wirtschaftsminister Guy Parmelin beteuerte in der Debatte vergeblich, der Beschluss entspreche dem Status quo. Im Falle einer Resolution des Uno-Sicherheitsrats seien Wiederausfuhren schon heute bewilligungsfähig.
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(sda/roa)