Mitglieder der Landesregierung, Bundesrichterinnen und -richter sowie Bundeskanzlerinnen und -kanzler erhalten gemäss geltendem Recht statt einer Rente ein Ruhegehalt. Dies, weil gewählte Personen keine Vorsorge und nach dem Rücktritt oder einer Abwahl kein Einkommen und keine Rente haben.
Das Ruhegehalt entspricht der halben Besoldung im Amt. Bei einem Bundesratslohn von aktuell rund 460'000 Franken ergibt sich also ein Ruhegehalt von rund 230'000 Franken. Dieses Geld erhalten ehemalige Magistratspersonen jedoch nur, falls sie nach ihrem Rücktritt keiner anderen lukrativen Tätigkeit nachgehen.
Seit Längerem ist dieses Ruhegehalt umstritten. Nun will es die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) ganz abschaffen. Mit 12 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung hat sie sich für eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Rémy Wyssmann (SVP/SO) ausgesprochen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Als Nächstes befindet die Schwesterkommission des Ständerats darüber.
«Verdienst ist Privilegierung genug»
Nach Ansicht einer knappen Mehrheit der SPK-N sind die Privilegien der Magistratspersonen bezüglich ihrer Vorsorgeleistungen gegenüber der Bevölkerung kaum zu rechtfertigen. Es sei deshalb eine Lösung zu suchen, welche üblichen Versicherungslösungen entspreche, hiess es in der Mitteilung.
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«Der vergleichsweise hohe versicherte Verdienst von Magistratspersonen ist Privilegierung genug», schreibt Wyssmann in der Begründung seiner parlamentarischen Initiative. Im Zuge des Abstimmungskampfes zur 13. AHV-Rente sei von der Bevölkerung die grosszügige, lebenslängliche Ruhegehaltsregelung als überholter Anachronismus infrage gestellt worden.
Aktuell unterstehen Magistratspersonen während ihrer Amtszeit der obligatorischen Versicherung nach dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nicht. Nach Ansicht der Minderheit ist die geltende Regelung beizubehalten, weil nur so die Unabhängigkeit der Magistratspersonen garantiert werden könne.
Streit um Blochers Ruhegehalt
Für Wirbel um das Ruhegehalt hatte Christoph Blocher gesorgt. Der frühere SVP-Bundesrat verzichtete nach seiner Nichtwiederwahl im Jahr 2007 vorerst darauf. Er machte allerdings im Juli 2020 eine Nachforderung von 2,7 Millionen Franken geltend. Er argumentierte, das Geld stehe ihm zu, und er wolle dieses nun spenden und nicht dem Staat überlassen.
Schliesslich entschied der Bundesrat, Blocher nachträglich ein Ruhegehalt im Umfang von fünf Jahren zu gewähren, also rund 1,1 Millionen Franken. Für die Zukunft schloss die Landesregierung nachträgliche Auszahlungen ganz aus.
(sda)