In der Initiative ist von einer Gebühr in der Grössenordnung von 50 Franken die Rede. Ausgenommen von der Gebühr sein sollten lediglich «schwerere Fälle» sowie Kinder und Jugendliche.
Die Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-S) hatte ohne Gegenstimme Ablehnung der Initiative beantragt. Das Ansinnen sei nicht neu und schon 2009 abgelehnt worden, erinnerte Erich Ettlin (Mitte/OW). Auch würde die Gebühr administrativen Aufwand verursachen und sie könnte vom Aufsuchen des Notfalls abhalten.
Jakob Stark (SVP/TG) überzeugten diese Argumente nicht. Er wünschte mit einem Einzelantrag die geforderte Gesetzesvorlage. Der Ständerat folgte ihm mit 17 zu 15 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Da der Nationalrat bereits zugestimmt hat, kann die zuständige Kommission nun eine Vorlage ausarbeiten.