Wie das Gesundheitsamt am Freitag mitteilte, gilt die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) für Alters- und Pflegeheime, für Spitäler, für das Geburtshaus, für die Spitex sowie für weitere soziale Einrichtungen, und zwar für das Personal, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher. Auch externe, die eine solche Einrichtung aufsuchen, etwa Handwerker, müssen ein Zertifikat vorlegen.
Ziel der Zertifikatspflicht sei es, ältere und vulnerable Bevölkerungsgruppen besser vor einem schweren Verlauf einer Covid-Erkrankung zu schützen, hiess es in der Mitteilung. Damit solle auch eine Überlastung des Gesundheitswesens abgewendet werden.
Das Gesundheitsamt betont, dass trotz der Zertifikatspflicht die anderen Schutzmassnahmen weiterhin gelten würden. Maskentragen, Abstandhalten, Lüften und Händewaschen seien weiterhin wichtig.
Nach Angaben des Gesundheitsamts haben in Nidwalden bislang 2300 Personen eine dritte Corona-Impfung erhalten. Knapp 69 Prozent der Bevölkerung, die sich theoretisch impfen lassen kann, ist gegen das Virus geimpft.