Er habe plötzlich Magenprobleme und Durchfall bekommen und dringend eine Toilette gebraucht, gab der Mann an. In dieser Notsituation sei er zu schnell gefahren. Der Automobilist war in einem Baustellenbereich in Deutschland unterwegs, wo er mit über 120 km/h geblitzt wurde. Die Höchstgeschwindigkeit hätte 80 km/h betragen.
Die deutschen Behörden hatten ihm wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung um 43 km/h eine Busse von 160 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot aufgebrummt. Einen Rekurs des Mannes wiesen sie ab.
In der Schweiz wurde dem Mann daraufhin vom Strassenverkehrsamt des Kantons Bern der Fahrausweis auf unbestimmte Zeit entzogen. Frühestens nach zwei Jahren und einem entsprechend positiven verkehrspsychologischen Gutachten könne er den Ausweis wieder erhalten, so das Schweizer Verdikt.
Nach einem im Ausland verhängten Fahrverbot können die Schweizer Behörden in mittelschweren und schweren Fällen ihrerseits einen Fahrausweisentzug verfügen. Als schwerer Fall gelten Geschwindigkeitsüberschreitungen von 35 km/h und mehr.
Gegen das Schweizer Verdikt zog der Mann bis vor Bundesgericht. Dieses kam nun ebenfalls zum Schluss, dass ein dringender Toilettengang zwar unangenehm, aber keineswegs eine entschuldbare Notsituation darstelle. Dies selbst dann nicht, wenn sich der Mann in seinem Auto hätte erleichtern müssen.
Das Interesse der anderen Verkehrsteilnehmenden an einer sicheren Fahrt sei in einem solchen Fall höher zu gewichten. Laut Bundesgericht war der Autofahrer bereits mehrfach wegen Geschwindigkeitsüberschreibungen mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Auch hatte er schon ähnliche Ausreden vorgebracht.
Bundesgerichtsurteil IC_67/2021 vom 5. August 2021.