Urteil Bezirksgericht

Obdachlosen-Prozess in Zürich: 21-Jähriger ist schuldig des Mordes

12.04.2023, 18:44 Uhr
· Online seit 12.04.2023, 15:11 Uhr
Der Angeklagte, der einen Obdachlosen in Zürich Altstetten totprügelte, erhält eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren, die zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben wird. Das Bezirksgericht Zürich hat am Mittwochnachmittag das Urteil gefällt.

Quelle: ZüriToday / Olivia Eberhardt

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Der 21-jährige Mann, der im September 2021 einen 66-jährigen Obdachlosen zu Tode getreten hat, muss eine stationäre therapeutische Massnahme absolvieren. Das Bezirksgericht Zürich hat ihn am Mittwoch unter anderem wegen Mordes zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Täter ging besonders kaltblütig vor

Der Beschuldigte ist schuldig des Mordes, der Gewaltdarstellung, der einfachen Körperverletzung, der mehrfachen Sachbeschädigung, der mehrfacher Pornografie und der geringfügigen Sachbeschädigung. Er muss 20 Jahre in Haft, 570 Tage hat er bereits gesessen. Die Freiheitsstrafe wird zugunsten einer stationären Behandlung aufgeschoben.

Die Begründung des Urteils: Das objektive Verschulden hat das Gericht als ausserordentlich schwer erachtet. Er ging besonders kaltblütig vor. Das Opfer musste leiden. Er hat direkt vorsätzlich gehandelt. Es ist eine sinnlose Tat. Somit wäre eine lebenslange Strafe angemessen. Wegen der mildernden Umstände aus dem Gutachten bleibt man bei einer endlichen Strafe.

Der Richter richtete folgende Worte an den Beschuldigten: «Es liegt nun an Ihnen, sich zu bessern.»

Beschimpfung, Attacke und Film

Der geständige Schweizer hatte am frühen Morgen des 19. September 2021 auf dem Heimweg vom Ausgang bei einem Gemeinschaftszentrum einen Obdachlosen erblickt, der dort in einem Schlafsack auf einer Bank schlief.

Er beschimpfte und attackierte ihn, trat und stampfte auf den wehrlosen Mann ein, bis er tot war. Seine Gewalttat filmte er mit dem Handy und teilte das Video.

Der Gewaltexplosion gingen an jenem Morgen mehrere Sachbeschädigungen voraus. Schon früher war der junge Mann durch Aggressivität aufgefallen.

Auf seinem Handy fanden sich zudem zahlreiche pornografische Dateien. Das Gericht sprach ihn ausser des Mordes auch der Körperverletzung, der Pornografie, der Gewaltdarstellung und der Sachbeschädigung schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

veröffentlicht: 12. April 2023 15:11
aktualisiert: 12. April 2023 18:44
Quelle: ZüriToday

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