Der 41-jährige Hauptmann wurde am Freitag in Aarau auch vom Vorwurf der Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, sowie von der vorsätzlichen Nichtbefolgung von Dienstvorschriften freigesprochen.
Der Auditor (Ankläger) hatte eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 140 Franken gefordert. Der amtliche Verteidiger verlangte einen Freispruch. Er machte geltend, in der gesamten Untersuchung sei «nicht schlüssig dargelegt», dass das Verhalten seines Mandanten «kausal ursächlich» gewesen sei für die Kollision.
Der Ex-Flugstaffel-Chef musste sich seit Donnerstag vor dem in Aarau tagenden Militärgericht 2 für den spektakulären, jedoch glimpflich verlaufenen Unfall einer Kunstflugstaffel vom 17. Februar 2017 in St. Moritz verantworten.
Der Unfall ereignete sich im Rahmen der Ski-WM in St. Moritz. Zu diesem Anlass hatte das Fernsehen SRF eine Seilbahnkamera eingerichtet. Zwei Seile führten sie parallel zur Rennstrecke.
PC-7-Flügel durchtrennte Seil
Als Attraktion war eine Kunstflugvorführung vorgesehen. Gegen Mittag absolvierte die Staffel einen Trainingsflug. Dabei riss eines der Flugzeuge das obere Seil herunter.
Die Kamera stürzte in den Zielraum, das durchtrennte Seil schleuderte gegen die gleich nebenan verlaufende Sesselbahn und beschädigte eine Kabine. Die Bahn wurde automatisch gestoppt, der Betrieb rund 20 Minuten unterbrochen.
Auch an der Unfallmaschine entstanden Schäden. Der Pilot konnte sie jedoch im nahen Samedan GR zur Landung bringen. Ein Verfahren gegen ihn wurde eröffnet, letztes Jahr jedoch eingestellt. Personen kamen keine zu Schaden.