Schweiz

Prämienentlastung, Kostenbremse und Impfpflicht – Bundesrat lehnt alle Vorlagen ab

Eidg. Abstimmungen

Prämienentlastung, Kostenbremse und Impfpflicht – Bundesrat lehnt alle Vorlagen ab

05.04.2024, 10:38 Uhr
· Online seit 05.04.2024, 10:06 Uhr
Nein, Nein und noch einmal Nein: Der Bundesrat empfiehlt alle drei Volksinitiativen, die am 9. Juni an die Urne kommen, zur Ablehnung. Die zunehmende Last der Krankenkassenprämien will er mit zwei vom Parlament verabschiedeten Gesetzesprojekten bekämpfen.
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Die Volksinitiative "Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämienentlastungs-Initiative)" der SP ist aus Sicht des Bundesrats unter anderem deshalb abzulehnen, weil die Beiträge damit mehrheitlich vom Bund übernommen werden müssten. Zudem enthalte die Initiative keinen direkten Anreiz zur Dämpfung der Gesundheitskosten.

Der Bundesrat bevorzugt stattdessen den günstigeren indirekten Gegenvorschlag des Parlaments, wie er am Freitag mitteilte. Dieser koppelt die Höhe der von einem Kanton zu entrichtenden Prämienverbilligungen an dessen Gesundheitskosten.

Zu starre Kostenbremse

Ähnlich verhält es sich mit der Volksinitiative "Für tiefere Prämien - Kostenbremse im Gesundheitssystem (Kostenbremse-Initiative)" der Mitte-Partei. Diese Kostenbremse ist für Bundesrat und Parlament zu starr, weil sie Faktoren wie die Alterung der Bevölkerung und den medizinischen Fortschritt nicht berücksichtigt.

Auch hier soll statt eines neuen Verfassungsartikels ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz greifen. Dieses sieht vor, dass der Bundesrat alle vier Jahre festlegen müsste, wie stark die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) maximal steigen dürften. Würden die Kosten unbegründet stärker steigen als vereinbart, müssten Bundesrat und Kantone Massnahmen prüfen.

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Unklare Folgen bei dritter Initiative

Nein sagt der Bundesrat schliesslich zur von Impfskeptikerinnen und Impfskeptikern lancierten Volksinitiative "Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit (Stopp-Impfpflicht-Initiative)". Deren Kernanliegen, die körperliche und geistige Unversehrtheit, sei bereits als Grundrecht in der Bundesverfassung verankert, so die Argumentation.

Zudem sei unklar, welche konkreten Folgen eine Annahme der Initiative hätte, etwa für die Arbeit der Polizei.

veröffentlicht: 5. April 2024 10:06
aktualisiert: 5. April 2024 10:38
Quelle: sda

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