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Prämienentlastungs-Initiative: Das musst du wissen

Krankenkassen

Prämienentlastungs-Initiative: Das musst du wissen

· Online seit 05.04.2024, 10:26 Uhr
Am 9. Juni entscheidet die Stimmbevölkerung über die Volksinitiative «Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämienentlastungs-Initiative)». Lanciert wurde das Begehren von der SP. Nachfolgend das Wichtigste zur Vorlage in Kürze.
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Mit den steigenden Gesundheitskosten wachsen auch die Krankenkassenprämien. In den vergangenen zwanzig Jahren haben sich diese mehr als verdoppelt. Seit Jahren versucht die Politik, gegenzusteuern. Mehrere Reformpakete, mit denen der Anstieg der Gesundheitskosten gedämpft werden sollte, sind entweder gescheitert oder vom Parlament abgeschwächt worden.

Seit der Einführung der obligatorischen Krankenversicherung 1996 gibt es die Pro-Kopf-Prämie. Während bei allen anderen Sozialversicherungen die Prämien entweder über Steuern oder einkommensabhängige Beiträge solidarisch finanziert werden, ist das bei den Krankenkassenprämien nicht der Fall. Ein Bankmanager zahlt die gleiche Prämie wie eine Putzkraft.

Die Kantone sind jedoch gesetzlich verpflichtet, Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen zu gewähren. In den vergangenen Jahren haben manche Kantone ihren Beitrag gesenkt, was zu grossen Unterschieden bei den gewährten Hilfsgeldern geführt hat.

Das will die Initiative

Mit der Prämienentlastungs-Initiative sollen die Krankenkassenprämien gedeckelt werden und neu nicht mehr als 10 Prozent des verfügbaren Einkommens ausmachen. Gemäss Initiativtext soll der Bund zwei Drittel der Gesamtausgaben übernehmen. Die Kantone sollen ein Drittel finanzieren.

Das Parlament hätte bei einer Annahme der Initiative drei Jahre Zeit, den neuen Verfassungsartikel auf Gesetzesstufe umzusetzen. Gelänge dies nicht, müsste der Bundesrat die Bestimmungen vorübergehend auf dem Verordnungsweg erlassen.

Heute bezahlt der Bund 7,5 Prozent der Bruttokosten für die Grundversicherung. Die Kantone bezahlen den Rest. Im Jahr 2022 wurden rund 5,4 Milliarden Franken an öffentlichen Geldern für Prämienverbilligungen aufgewendet. Der Bund hat mehr als die Hälfte davon bezahlt.

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Das Initiativkomitee/Die Befürworter

Die SP reichte die Prämienentlastungs-Initiative im Januar 2020 mit dem Credo ein, dass es bei den Krankenkassenprämien dringend Lösungen brauche. Bei einer Annahme verschiebe sich der Druck der steigenden Gesundheitskosten weg von den Prämienzahlenden hin zur Politik. Bund und Kantone bekämen einen Anreiz, endlich bei der Senkung der Medikamentenpreise und dem «teuren Pseudo-Wettbewerb zwischen den Kassen» vorwärtszumachen.

Mit einem Ja zum Volksbegehren werde die Belastung der Menschen durch die explodierenden Prämien reduziert. Die Initiative schütze nicht nur Personen mit kleinen Löhnen vor Kaufkraftverlust, sondern auch Familien, Rentnerpaare und Personen mit durchschnittlichen Einkommen. Eine vierköpfige Familie mit einem Haushaltseinkommen von zusammen 9000 Franken netto würde laut den Initiantinnen und Initianten monatlich im Schnitt mehrere hundert Franken sparen.

Obwohl nur linke Kreise die Ja-Parole zur Initiative fassen dürften, hat die Vorlage realistische Chancen auf eine Annahme. Laut einer Tamedia-Umfrage vom Februar hätten 64 Prozent der Befragten die Initiative befürwortet.

Die Gegner

Bundesrat, Parlament und Kantone lehnen das Volksbegehren ab. Mit der Initiative würde das Problem der steigenden Gesundheitskosten nur symptomatisch, nicht aber an der Wurzel bekämpft, machen die Gegner geltend. Zudem sind die Folgekosten der Initiative für sie nicht vertretbar. Die jährlichen Mehrkosten der Initiative würden für Bund und Kantone 3,5 bis 5 Milliarden Franken pro Jahr betragen. Angesichts der Finanzlage des Bundes sei das nicht verkraftbar.

Die Gegner hätten lieber den vom Parlament verabschiedeten indirekten Gegenvorschlag, der bei einem Nein zur Initiative in Kraft treten würde. Dieser helfe, die finanzielle Belastung der Menschen kurz- bis mittelfristig zu senken.

Demnach müssten die Kantone künftig einen Mindestbeitrag von 3,5 bis 7,5 Prozent der Kosten der obligatorischen Grundversicherung für die Prämienverbilligung aufwenden. Das würde für die Kantone Mehrkosten von etwa 356 Millionen Franken bedeuten. Das Konzept sieht weiter vor, dass weiterhin die Kantone die Kompetenz für die Berechnung des genauen Prämienverbilligungsbetrags haben werden.

(sda/red.)

veröffentlicht: 5. April 2024 10:26
aktualisiert: 5. April 2024 10:26
Quelle: sda

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