Das für Sanktionen zuständige Eidgenössische Department für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat gemeinsam mit dem Eidg. Aussendepartement (EDA) entschieden, die EU-Sanktionen gegenüber dem Iran teilweise zu übernehmen. Der Bundesrat sei an seiner Sitzung vom 2. November über den Entscheid informiert worden. Konkret gehe es um die Lieferung von Drohnen aus dem Iran nach Russland, teilte das WBF am Mittwoch mit.
Schutzmachtmandate als Einflussfaktoren
Der Entscheid sei unter Berücksichtigung der innen- und aussenpolitischen Interessen der Schweiz gefällt worden. Die fünf Schutzmachtmandate (USA in Iran, Iran in Saudi-Arabien/Saudi-Arabien in Iran, Iran in Kanada, Iran in Ägypten), welche die Schweiz im Zusammenhang mit Iran unterhält, seien in die Abwägung miteingeflossen.
Die EU hatte Mitte Oktober dieses Jahres Sanktionen gegen drei iranische Personen und eine iranische Einrichtung ausgesprochen. Diese sollen an der Entwicklung und Lieferung von Drohnen nach Russland beteiligt gewesen sein.
Keine Sanktionen aufgrund der Proteste
Die Schweiz übernehme jedoch nicht die EU-Straffmassnahmen wegen der aktuellen Proteste im Iran, hiess es weiter. Dennoch verurteilten die Behörden in der Mitteilung die Gewalt der iranischen Sicherheitskräfte gegen die Proteste im Zusammenhang mit dem Tod von Mahsa Amini und forderten den Iran zur Einhaltung der Menschrechte auf. Die Schweiz werde die Lage weiterhin genau verfolgen und den kritischen Dialog mit der iranischen Regierung weiterführen.
Amini war wegen des Verstosses gegen die Kopftuchpflicht festgenommen worden und in der Haft gestorben. Nach ihrem Tod brachen im ganzen Iran Proteste aus.
An den bereits erlassenen weitreichenden Sanktionen gegenüber dem Iran hält die Schweiz fest. Darunter befinden sich auch Finanz-, Reise- und Gütersanktionen.
(sda/sst)