Neue Sanktionen

Schweiz verbietet Gold-Importe aus Russland

03.08.2022, 18:25 Uhr
· Online seit 03.08.2022, 14:57 Uhr
Der Bundesrat schliesst sich der EU an. Neu auf der Sanktionsliste stehen Gold und Golderzeugnisse aus Russland.
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Als Reaktion auf die anhaltende Militäraggression Russlands in der Ukraine verabschiedete die EU am 21. Juli 2022 neue Sanktionsmassnahmen. Mit dem Bundesratsentscheid vom 3. August setzt die Schweiz diejenigen Massnahmen des Pakets um, deren Übernahme zeitlich oder materiell dringlich ist.

Es handelt sich dabei in erster Linie um das Verbot, Gold und Golderzeugnisse aus Russland zu kaufen, einzuführen oder zu transportieren. Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Gütern sind neu ebenfalls verboten. Dies teilte der Bundesrat am Mittwoch in einer Medienmitteilung mit.

Zwei Ausnahmen

Die Schweiz ist entschlossen, zur Bekämpfung der weltweiten Ernährungs- und Energiekrisen beizutragen. Der Bundesrat hält fest, dass keine der Sanktionsmassnahmen gegenüber Russland gegen den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln zwischen Drittländern und Russland gerichtet ist. Um Störungen der Zahlungswege zu vermeiden, hat der Bundesrat in Analogie zur EU zwei neue Ausnahmen geschaffen für Transaktionen im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und der Lieferung von Öl in Drittländer.

Mit der Sberbank ist die grösste russische Bank neu der Vermögenssperre und dem Bereitstellungsverbot unterstellt. Um die geordnete Abwicklung von Geschäften oder den Verkauf von Tochtergesellschaften der Sberbank zu gewährleisten, werden neue Ausnahmebestimmungen eingeführt.

Mit EU im Einklang

Bereits am 29. Juli 2022 setzte das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) 54 Personen und neun Organisationen und Entitäten neu auf die Sanktionsliste. Die Schweizer Liste der sanktionierten Personen und Organisationen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine entspricht somit vollständig derjenigen der EU.

Im Rahmen des Pakets zur Aufrechterhaltung und Anpassung nahm die EU auch verschiedene technische und sprachliche Anpassungen an bestehenden Massnahmen vor. Der Bundesrat hat das WBF damit beauftragt, die Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine entsprechend anzupassen. Diese technischen Anpassungen treten zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft.

(bza)

veröffentlicht: 3. August 2022 14:57
aktualisiert: 3. August 2022 18:25
Quelle: Today-Zentralredaktion

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