Laut einem Bundesgerichtsurteil darf die «im Vergleich relativ kurze Dauer der Vergewaltigung» bei der individuellen Strafzumessung berücksichtigt werden. In der jüngeren Vergangenheit hatten verschiedene Richtersprüche in der Öffentlichkeit für Kritik gesorgt.
Keine schwere Traumatisierung
Vor drei Jahren hatte beispielsweise ein Urteil des Basler Appellationsgerichts landesweit Proteste ausgelöst. Dieses hatte den Umstand strafmildernd ausgelegt, dass die Tat eines Vergewaltigers im Vergleich zu anderen Vergewaltigungsfällen «von relativ kurzer Dauer» gewesen sei.
Das Gericht hielt zwar gleichzeitig fest, dass es damit nicht zum Ausdruck bringen wolle, dass ein nur kurz andauernder sexueller Übergriff beim Opfer keine schwere Traumatisierung nach sich ziehe. Ausserdem stelle die Strafmilderung weder die Tat infrage, noch erkläre sie das Opfer als mitschuldig. Trotzdem demonstrierten in Basel, Neuenburg, Lausanne und Bern Personen gegen die Strafmilderung.
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Lange Dauer straferschwerend
Nun wird die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) aktiv. Sie hat einer parlamentarischen Initiative der Genfer SVP-Nationalrätin Céline Amaudruz mit 11 zu 4 Stimmen bei 10 Enthaltungen Folge gegeben, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Die Initiative verlangt, das Strafgesetzbuch dahingehend zu ergänzen, dass das Verschulden des Täters ohne Berücksichtigung der Dauer der erlittenen Nötigung beurteilt werde. Die Dauer soll jedoch in jedem Fall als erschwerender Umstand der Grausamkeit eingestuft werden können.
An einer ihrer nächsten Sitzungen will die RK-N zudem prüfen, ob auch die Regeln der individuellen Strafzumessung bei schweren Straftaten, die im Kontext von häuslicher Gewalt begangen werden, angepasst werden sollten.
(sda/joe)