Der Berichterstatter des Uno-Ausschusses gegen Folter für die Schweiz wies vor der Schweizer Delegation darauf hin, dass die Strafe für Folter im Rahmen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit «nur» fünf Jahre und für Kriegsverbrechen drei Jahre betrage. «Diese Strafen scheinen für Verbrechen dieser Grössenordnung ziemlich niedrig zu sein», sagte der Amerikaner – und fragte: «Welches Signal senden wir damit aus?».
Der Berichterstatter begrüsste am Dienstag ausserdem die Gründung der nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI). Diese war seit langem von mehreren Uno-Komitees und Mitgliedsstaaten gefordert und im Mai gegründet worden. Der Berichterstatter sagte jedoch, dass der Betrag von einer Million Franken pro Jahr nicht ausreichend sei.
Die unabhängigen Experten des Komitees äussern sich nicht im Namen der Uno.