Amtsgericht Lörrach

Schweizer muss blechen, weil er in Deutschland mit Fantasieausweisen unterwegs war

· Online seit 16.02.2023, 17:15 Uhr
Ein echter Rolls Royce und ein gefälschter Diplomatenpass – damit ist ein 41-jähriger Schweizer in Weil am Rhein aufgefallen. Dafür muss er nun eine Geldauflage bezahlen. Die falschen Pässe hat er nur ungern zurückgegeben.
Anzeige

Im März 2020 haben Beamte eine Kontrolle bei einem Schweizer Staatsbürger während des coronabedingt eingeschränkten Grenzverkehrs am Grenzübergang Palmrainbrücke in Weil am Rhein unterzogen. Bei der Durchsuchung fanden sie neben einem gefälschten Diplomatenpass  auch einen falschen Polizeiausweis mit zugehöriger Polizeimarke.

Der Diplomatenpass war auf einen Malteserorden ausgestellt, jedoch nicht auf den Existierenden, wie die «Badische Zeitung» berichtet. Auch die Polizeidokumente waren Fantasiedokumente, welche die Zugehörigkeit zu einer ausländischen Behörde vortäuschen sollten, sagte der Staatsanwalt.

Beschuldigte schwänzte Verhandlung

Ob der Schweizer die Fälschungen selbst hergestellt hat oder diese mit seinen richtigen Personalien herstellen liess, ist nicht bekannt. Wegen seines Einspruchs kam es zur Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Lörrach. Der 41-jährige Beschuldigte erschien nicht zur Verhandlung, er liess sich von seiner Verteidigerin vertreten. Allerdings machte sie in seinem Auftrag weder zu seiner Person noch zum Sachverhalt Angaben.

Bereits 2016 war der Mann den Behörden aufgefallen. Damals hatte er versucht, sich mit den Fantasiedokumenten auszuweisen. Diesmal trug er die gefälschten Ausweise bei der Kontrolle nur bei sich. Seine Anwältin bezweifelte, ob der Tatbestand der Urkundenfälschung überhaupt gegeben war, weil die Fantasiepapiere als solche auch erkennbar waren. Sie regte daher an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.

500 Euro für Erdbebenopfer in der Türkei und Syrien

Staatsanwalt und Gericht zeigten sich einverstanden, legten aber Wert darauf, dass die Fälschungen eingezogen werden. Dazu benötige die Verteidigerin das Einverständnis ihres Mandanten, weshalb sie mit ihm telefonierte, wie es weiter heisst. Gegen die Geldauflage hatte der 41-jährige Schweizer nichts, doch dazu, auf die gefälschten Pseudodokumente zu verzichten, musste sie ihn offenbar intensiv überreden

Das Verfahren wurde gegen Zahlung von 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt. Ausserdem wurde angeordnet, die Fantasiepapiere sicherzustellen. Der 41-Jährige soll das nun Geld für die Erbebenopfer in der Türkei und Syrien spenden.

(sib)

veröffentlicht: 16. Februar 2023 17:15
aktualisiert: 16. Februar 2023 17:15
Quelle: ArgoviaToday

Anzeige
Anzeige
argoviatoday@chmedia.ch