Energie

Schwyzer Regierung ist für Erleichterung von Solaranlagenbau

· Online seit 09.12.2022, 10:30 Uhr
Im Kanton Schwyz sollen in weiteren Zonen Solaranlagen ohne Bewilligung erstellt werden können. Die Regierung ist bereit, diese namentlich in Wohnzonen nur noch einem Meldeverfahren zu unterstellen, auch wenn sie nicht als «genügend angepasst» gelten.
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Die Schwyzer Regierung empfiehlt eine Motion von Kantonsparlamentarier Reto Keller (FDP) zur Annahme, wie sie am Freitag mitteilte. Aktuell gilt bloss eine Meldepflicht für Solaranlagen auf Dächern und an Fassaden in Industrie- und Gewerbezonen sowie in Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen, auch wenn die Anlagen nicht genügend angepasst sind.

Laut Bundesverordnung gelten Anlagen als «genügend angepasst», wenn sie gewisse Bedingungen erfüllen, etwa bezüglich Verhältnis zur Dachfläche, Installationswinkel, Anordnung und Reflexion. Bleibt ein gemeldetes Bauvorhaben 20 Tage ohne Widerspruch, so gilt es als bewilligt.

Keller und zehn Mitunterzeichnende des Vorstosses wollen mit einer Gesetzesänderung das Verfahren für den Bau von Solaranlagen beschleunigen. Sie fordern daher, die Bewilligungspflicht auch in Wohnzonen und gemischten Wohn- und Gewerbezonen durch eine Meldepflicht zu ersetzen.

Dem will sich die Regierung nicht widersetzen. Da der Kanton Schwyz eine Revision des Bau- und Planungsgesetzes vorbereite, wolle er das Anliegen darin aufnehmen. Auch auf Bundesebene würden zusätzliche Erleichterungen bei der Bewilligung von erneuerbaren Energieanlagen diskutiert oder seien bereits beschlossen.

veröffentlicht: 9. Dezember 2022 10:30
aktualisiert: 9. Dezember 2022 10:30
Quelle: sda

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