Schweiz

So schützt du dich gegen gefälschte Luxusware und Fake-Profile

Ricardo, Tutti und Co.

So schützt du dich gegen gefälschte Luxusware und Fake-Profile

· Online seit 02.06.2023, 19:23 Uhr
Online-Auktionsplattformen wie Ricardo, Anibis oder Tutti bieten eine bequeme Möglichkeit, Artikel online zu kaufen und zu verkaufen. Leider sind solche Seiten auch besonders beliebt bei Betrügern. Wie kann man sich gegen solche schützen und was tut man, wenn man trotz aller Vorsicht reingelegt worden ist?
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Ricardo, Tutti, Ebay oder Anibis haben strenge Richtlinien gegen den Verkauf gefälschter Produkte. Man setzt auf interne Mechanismen, um fragwürdige Angebote zu identifizieren und zu entfernen, heisst es bei den Plattformen. Ausserdem ermutigen die Plattformen dazu, verdächtige Deals zu melden, damit sie überprüft werden können. Dafür wurde von den Schweizer Plattformen explizit eine Kampagne gestartet, welche mit vielsagenden Titel «Zu schön, nicht wahr?!» oder «Zu grosszügig, nicht wahr?!» aufklären will.

Waren werden verkauft, die es gar nicht gibt

Betrügerinnen und Betrüger seien oft kreativ und flexibel und würden ihre Vorgehensweise laufend anpassen, heisst es auf der Website der Kampagne. Gleichzeitig klären die Anbieter über die verschiedenen Betrugsformen auf. Typisch sei zum Beispiel der Betrug mit Scheinwaren. «Hier werden Artikel und Fahrzeuge zu einem sehr attraktiven Preis angeboten.

Die Kaufinteressierten und potenziellen Opfer erhoffen sich ein Schnäppchen und werden im persönlichen Kontakt zugleich zeitlich unter Druck gesetzt, weil es das Angebot anscheinend nur einmal gibt. Wer sich nicht sofort entscheidet, riskiert, dass jemand anderes schneller ist», warnen die Anbieter. Nach dem Kauf werden die Käuferinnen und Käufer gebeten, das Geld im Voraus zu überweisen. Die Ware wird jedoch nie geliefert und die bereits einbezahlte Summe wird natürlich nicht zurückerstattet.

Gefälschte Luxusware

Ausserdem weit verbreitet sei der Handel mit gefälschten Markenartikel. Die Masche sei sehr ähnlich. Anstatt mit Waren zu handeln, die es eigentlich gar nicht gibt, werden hier Markenartikel zu sehr attraktiven Preisen angeboten und müssen im Voraus bezahlt werden. «Das Opfer erhält dann jedoch nur eine Kopie des Markenartikels. Von diesem Vorgehen gibt es auch eine Käufervariante: Der Verkäufer schickt tatsächlich den Markenartikel, der betrügerische Käufer behauptet dann jedoch, er habe eine Kopie erhalten.»

Letzterer Punkt zeigt, dass man nicht nur als Käufer vorsichtig sein soll. Auch Verkäufer können betrogen werden. Beliebt sei auch die Masche der Scheinkäufer. Der betrügerische Käufer gaukelt vor, im Ausland zu leben und die Ware deswegen nicht besichtigen zu können. Er sei aber interessiert und sendet dem Verkäufer einen gefälschten, in der Regel schlecht leserlichen Zahlungsbeleg oder eine gefälschte Bestätigung einer Banküberweisung.

Dreiste Maschen, um Verkäufer zu täuschen

«Sobald die Ware übergeben wurde, bricht der Kontakt ab. Das Geld trifft nie ein. Eine dreistere Variante des Scheinkaufs ist der Kaufbetrug mit Differenz-Zahlung. Hier bezahlt der Käufer scheinbar zu viel und bittet den Verkäufer, die Differenz zurückzuerstatten. Allerdings wird die vermeintlich erste Überbezahlung nie ausgelöst.» Eine weitere Variante ist, dass der Betrüger behauptet, die Überweisung sei blockiert und werde erst freigegeben, wenn der Verkäufer gewisse Spesen übernimmt. Der Verkäufer verliert hier nicht nur seine Ware, sondern auch sein Geld.

Man erkennt, wie ausgeklügelt die Maschen von Betrügern sein können. Doch was tun dagegen? Vornherein sollte man laut Anbietern wie Ricardo oder Tutti gewisse Sachen beachten. Die Anbieter raten zu folgenden Taktiken:

  • Achten Sie genau auf die Beschreibung und die Bilder des Angebots sowie auf die sprachliche Qualität und die Rechtschreibung im Angebot und der Kommunikation. Seltsame Formulierungen oder komische Wortwahl könnten ein Hinweis für einen Betrug sein.
  • Fragen Sie beim Anbieter nach und bitten Sie etwa um Kaufbelege oder sonstige Nachweise. Schauen Sie bei Belegen auf Datum, Adressen und andere Informationen.
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzten und gehen Sie nicht auf dringende Transaktionsforderungen ein. Versenden Sie nie persönliche Dokumente wie Ausweiskopien an Käufer bzw. Käufer. Seien Sie auch skeptisch, wenn diese bereitwillig an Sie versendet werden
  • Achten Sie auf das Profil Ihres Gegenübers. Prüfen Sie sofern vorhanden Bewertungen vergangener Transaktionen und alle vom Marktplatz zur Verfügung gestellten Kontaktangaben.
  • Fragen Sie den Anbietenden nach der Möglichkeit einer persönlichen Abholung und prüfen Sie die Ware vor Ort. Lassen Sie sich nicht zu einer Vorauszahlung überreden.
  • Bleiben Sie falls möglich auf dem Kommunikationskanal des Online-Marktplatzes und wechseln Sie nicht zu WhatsApp oder Email.
  • Seien Sie generell skeptisch gegenüber interessierten Personen aus dem Ausland.
  • Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie auf ein abweichendes Bankkonto, welches nicht auf den Verkäufer lautet, einzahlen sollen.
  • Überprüfen Sie die E-Mail-Adresse des Absender.
  • Vertrauen Sie auf Ihr Bauchgefühl.

Doch trotz viel Vorsicht kann es zu Betrugsfällen kommen. Was tun?

Die Anbieter raten dazu, umgehend die Plattform selbst sowie die eigene Bank zu kontaktieren, falls man Opfer eines Online-Marktplatz-Betrugs geworden ist. Ausserdem kann man den Käuferschutz nutzen, falls der betroffenen Online-Marktplatz einen solchen anbietet. Gleichzeitig sollte man das eigene Passwort ändern. Schlussendlich sollte man Strafanzeige bei der Polizei stellen, die dann gegen den Betrug vorgeht.

Gleichzeitig warnen die Anbieter: Bei Internetdelikten sei es für die Polizei schwierig, die Täterschaft zu fassen, da diese ihre digitalen Spuren oft gut verwischen und oft aus dem Ausland operieren. Oft aus Ländern ohne funktionierende Rechtshilfe. Dennoch sollte jeder Betrug und jeder Betrugsversuch angezeigt werden. «Die Polizei hat diverse technische Möglichkeiten und längst nicht alle Betrügerinnen und Betrüger verfügen über das nötige Wissen, um ihre Delikte im Internet ausreichend zu verschleiern.»

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veröffentlicht: 2. Juni 2023 19:23
aktualisiert: 2. Juni 2023 19:23
Quelle: ZüriToday

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