Kriminalität

Solothurner Staatsanwaltschaft verzeichnet mehr Delikte

· Online seit 16.03.2022, 16:40 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Solothurn vermeldet im Jahresbericht 2021 eine Rekordzahl an Vergehen. Dadurch ist auch der Pendenzenberg leicht angestiegen. Angestiegen sind Verkehrsdelikte und Cyber-Kriminalität.
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Im vergangenen Jahr sind im Kanton Solothurn 7833 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft eingegangen, wie aus einer Mitteilung vom Mittwoch hervorgeht. Das sind 1027 Delikte mehr als im Vorjahr, das ebenfalls schon als Rekordjahr galt.

Im Bericht, den der Solothurner Regierungsrat am Dienstag zur Kenntnis genommen hat, heisst es zwar, die hohe Zahl konnte durch «Steigerung der Anzahl Erledigungen weitgehend wettgemacht werden». Unter dem Strich habe der Pendenzenberg dennoch um 142 unerledigte Fälle zugenommen.

Mehr Delikte im Strassenverkehr und im Internet

Deutlich angestiegen seien «Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz» und der Internet-Betrug (Cyber-Kriminalität). Die Fallzunahme im Bereich «Traffic» führt die Staatsanwaltschaft darauf zurück, dass die Solothurner Kantonspolizei den Missbrauch von Ausweisen und Schildern «deutlich konsequenter» zur Anzeige bringe als früher. Dagegen habe die Zahl der Bussen wegen Geschwindigkeitsübertretungen «signifikant» abgenommen. «Drastisch angestiegen» sei die Zahl bei Verbrechen und Vergehen und habe zu der neuen Rekordzahl geführt.

Beim Internet-Betrug beklagt die Staatsanwaltschaft im Geschäftsbericht, dass die Täterschaft zuweilen gar nicht zur Rechenschaft gezogen werden könne. Dies sei der Fall, wenn sich die Täterschaft in Ländern aufhielten, wo die Rechtshilfe mit der Schweiz nicht funktioniere. Da «ist eine Ermittlung der Täterschaft häufig nahezu aussichtslos», wie im Bericht steht.

Pandemiebedingte Kriminalität

Auch rechtliche Gründe hätten dazu geführt, dass die Strafverfolgung «zum Scheitern verurteilt ist». Beispielsweise wer durch «virtuelle Liebesbeteuerungen» ermuntert worden sei, Geldbeträge an Betrüger zu überweisen, treffe häufig eine Mitschuld. Sofern jene Täuschung nicht als «arglistig» zu werten sei, «entfällt der Tatbestand des Betrugs nach schweizerischem Recht». Dasselbe gilt übrigens auch bei Vorauszahlungen auf Internet-Marktplätzen.

Im Geschäftsbericht werden auch Delikte genannt, die erst mit der Pandemie gemacht werden konnten. Dabei handelt es sich um gefälschte Covid-Zertifikate und um Covid-Kreditbetrug. 50 Anzeigen seien eingegangen, welche die Spezialisten der Solothurner Staatsanwaltschaft nicht weiterverfolgen konnten, «weil diese ansonsten ihr Kerngeschäft in nicht mehr verantwortbarer Weise hätten vernachlässigen müssen».

Erfolgreich Smartphones ausgewertet

Als «schönen Erfolg» bezeichnet der Geschäftsbericht, dass es den Spezialisten der Kantonspolizei Solothurn gelungen sei, Smartphones auszuwerten, auch wenn ihnen der Pincode für einen Zugang unbekannt war. Landläufig herrsche die Meinung vor, dies sei unmöglich, den Spezialisten sei jedoch genau dies gelungen, heisst es im Bericht. Dadurch konnten Video-Aufnahmen sichergestellt werden, die abgefilmte Delikte zeigten.

veröffentlicht: 16. März 2022 16:40
aktualisiert: 16. März 2022 16:40
Quelle: sda

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